Alle bis zum 30.06.2010 ergangenen Entscheidungen der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen (1. Instanz) sind im Fachinformationssystem Kirchenrecht erfasst worden.


Ab 01.07.2010 ist die Zuständigkeit auf die Disziplinarkammer der EKD übergegangen. Alle neueren Entscheidungen der Disziplinarkammer sowie die zweitinstanzlichen Entscheidungen der Senate in Disziplinarsachen des Kirchengerichtshofs der EKD können über das Fachinformationssystem der EKD aufgerufen werden: http://www.kirchenrecht-ekd.de.