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Rundschreiben Nr. 22/2015 des Landeskirchenamtes betreffend Neuerungen im Freistellungs- und Urlaubsrecht für öffentlich-rechtliche Beschäftigte, Familienpflegezeit

Vom 7. August 2015
(Az.: 352.11)

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Das Rundschreiben gilt grundsätzlich für alle öffentlich-rechtlich Beschäftigten und somit auch für die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten. Der Text ist im Fachinformationssystem Kirchenrecht unter der Ordnungsnummer 503.3 abrufbar.