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Geltungszeitraum von: 01.01.2003

Geltungszeitraum bis: 30.09.2004

Ordnung für das Entgelt
der Ärzte und Ärztinnen im Praktikum 2003
(ÄiPEntgO 2003)

Vom 26. März 2003

(KABl. 2003 S. 129)

Änderungen
Lfd.
Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
Paragrafen
Art der
Änderung
1
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts
23. April 2004
§ 2 Abs. 3
neu gefasst
2
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Regelungen der Rechtsverhältnisse der Ärzte und Ärtinnen im Praktikum
22. September 2004
Norm
aufgehoben
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§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für Ärzte und Ärztinnen im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie ihrer Diakonischen Werke, die unter den Geltungsbereich der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzte und Ärztinnen im Praktikum (ÄiPO)1# fallen.
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§ 22#
Entgelt

( 1 ) Das monatliche Entgelt gemäß § 9 Abs. 1 ÄiPO3# beträgt
in der Zeit vom
01.01.2003 bis
31.12.2003
in der Zeit vom
01.01.2004 bis
30.04.2004
in der Zeit ab
01.05.2004
im ersten Jahr der Tätigkeit als Arzt oder Ärztin im Praktikum
1161,92 Euro
1173,54 Euro
1185,28 Euro
im zweiten Jahr der Tätigkeit als Arzt oder Ärztin im Praktikum
1323,96 Euro
1337,20 Euro
1350,57 Euro
( 2 ) Bei Anwendung des Absatzes 1 sind Zeiten der Tätigkeit als Arzt oder Ärztin im Praktikum, die in Teilzeitbeschäftigung abgeleistet worden sind, anteilig zu berücksichtigen.
Endet das erste Jahr der Tätigkeit als Arzt oder Ärztin im Praktikum im Laufe eines Kalendermonats, erhalten der Arzt oder die Ärztin im Praktikum das nach Absatz 1 für das zweite Jahr zustehende höhere Entgelt vom Beginn des Kalendermonats an, in dem das erste Jahr endet.
( 3 ) Neben dem Entgelt nach Absatz 1 erhalten der Arzt und die Ärztin im Praktikum einen monatlichen Verheiratetenzuschlag, für den § 29 Abschn. B Abs. 2, 5, 7 und 9 BAT-KF4# entsprechend gilt.
Der Verheiratetenzuschlag beträgt für die Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 61,84 Euro, für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis 30. April 2004 62,46 Euro und für die Zeit ab 1. Mai 2004 63,08 Euro.
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§ 3
Außer-Kraft-Treten5#

Die Ordnung für das Entgelt der Ärzte und Ärztinnen im Praktikum 2000 (ÄiPEntgO 2000) vom 1. Dezember 2000 tritt mit Ablauf 31. Dezember 2002, für die nach Abschnitt 9 vom Geltungsbereich ausgenommenen Ärzte und Ärztinnen mit Ablauf des 25. März 2003, außer Kraft.

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1 ↑ Nr. 1550.
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2 ↑ § 2 Abs. 3 geändert durch ARR vom 23- April 204.
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3 ↑ Nr. 1550.
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4 ↑ Nr. 1100.
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5 ↑ Das In-Kraft-Treten erfolgte mit Wirkung vom 1. Januar 2003.