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Geltungszeitraum von: 01.04.1961

Geltungszeitraum bis: 30.06.2007

Anlage 2 m
Sonderregelungen
für Angestellte als Bibliothekare …
(SR 2 m BAT-KF)

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Nr. 1
Zu §§ 1 und 2 – Geltungsbereich –

Diese Sonderregelungen gelten für Angestellte als Diplombibliothekare … sowie für Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen … die entsprechenden Tätigkeiten ausüben.
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Nr. 2
Zu §§ 15 und 17 – Arbeitszeit, Überstunden –

Den Bibliothekaren, zu deren Aufgaben auch die Erarbeitung von Bücherkenntnissen und die Besprechung von Neuerscheinungen gehören, ist hierfür eine nach den besonderen Verhältnissen der einzelnen Bibliothek bemessene Zeit auf die regelmäßige Arbeitszeit anzurechnen. Aus der Überschreitung der zur Erarbeitung der Bücherkenntnisse und der Besprechung von Neuerscheinungen vorgesehenen Zeiten kann ein Recht auf Anerkennung dieser Zeiten als Überstunden nicht hergeleitet werden.
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Sonderregelungen zu 2 n bis 2 x