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Ordnung der Männerarbeit
im Institut für Kirche und Gesellschaft

Vom 21./22. Mai 2003

(KABl. 2003 S. 198)

Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 21./22. Mai 2003 diese von der Landesvertretertagung am 25./26. Oktober 2002 beschlossene Ordnung genehmigt und für die Dauer von fünf Jahren zur Erprobung freigegeben1#. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2003 in Kraft und ersetzt die Ordnung der Männerarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 18. April 1979.
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Ziele und Aufgaben

  1. Die Männerarbeit der evangelischen Kirche von Westfalen beschäftigt sich in unterschiedlichen Arbeitsformen und –strukturen mit Lebenssituationen von Männern in Kirche und Gesellschaft. In Aufnahme und Fortführung der Echzeller Richtlinien („Sammlung der Männer unter dem Wort – Ausrüstung der Männer mit dem Wort – Sendung der Männer durch das Wort“) geht es darum,
    • vom Evangelium her Orientierung anzubieten (Glaubensdimension),
    • auf dieser Grundlage entsprechende Frage- und Themenstellungen zu bearbeiten (Bildungsdimension),
    • durch konkrete Projekte Zeichen zu setzen (Handlungsdimension).
  2. Die Männerarbeit will Männer ermutigen und befähigen, ihre gesellschaftliche Verantwortung als Christen wahrzunehmen. Sie sucht daher das Gespräch mit Personen und Gruppen, die an der Gestaltung des öffentlichen Lebens beteiligt sind.
  3. Die Männerarbeit unterstreicht Männerperspektiven als eigenständige und notwendige Dimension und bringt sich auf diese Weise in die Diskussion um Geschlechterdemokratie und Chancengleichheit von Männern und Frauen (GenderMainstreaming) ein.
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Strukturen und Arbeitsweisen

  1. Die Handlungsebenen der Männerarbeit sind:
    • die Gemeinde,
    • der Kirchenkreis / der Gestaltungsraum,
    • der Bezirk,
    • die Landeskirche.
  2. Arbeitsweisen der Männerarbeit sind Gruppen- und Diskussionstreffen, Seminare, Tagungen, Freizeiten und gezielte Aktionen.
  3. Die Männerarbeit arbeitet mit anderen kirchlichen Diensten und evangelischen Aktivitäten auf den verschiedenen Ebenen zusammen.
  4. Die Männerarbeit ist Teil des Instituts für Kirche und Gesellschaft. Die Erfahrung und Kompetenz ihrer ehrenamtlichen Gremien sind im Sinne der Grundsätze für die ehrenamtliche Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen im Rahmen der Institutsstrukturen und im Arbeitsvollzug zu berücksichtigen.
  5. Die Männerarbeit der EKvW ist eingebunden in die Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
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Organe

Die Organe der Männerarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene müssen so gebildet werden, dass sie die gesamte Männerarbeit in dem betreffenden Raum vertreten und wirksam zur Meinungs- und Willensbildung in der Kirche beitragen können. Die Wahlen zu den Organen der Männerarbeit sollen im 4-Jahres-Rhythmus der Presbyteriumswahlen stattfinden. Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Landeswahl werden einander folgend abgehalten. Der Landesvorstand gibt rechtzeitig die erforderlichen Termine bekannt.
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1. Die Männerarbeit in der Gemeinde

1.1
Die Männerarbeit in der Gemeinde geschieht in Gruppen und anderen Organisationsformen.
1.2
Die Männerarbeit in der Gemeinde verwirklicht ihre Aufgaben
  • in regelmäßig durchgeführten Zusammenkünften,
  • durch aktive Mitarbeit in der Gemeinde,
  • durch Teilnahme an übergemeindlichen Veranstaltungen und Seminaren,
  • durch Zusammenarbeit mit anderen Gruppen in der Gemeinde.
1.3
Die Männerarbeit in der Gemeinde wird geleitet von einer Arbeitsgruppe oder einem Vorstand, in der ein Pfarrer/eine Pfarrerin der Gemeinde Mitglied sein soll. Die Gruppe wählt den Vorsitzenden und den Vorstand in der Regel für 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
1.4
Die Männerarbeit in der Gemeinde regelt ihre Arbeit im Rahmen der Ordnung der Männerarbeit der EKvW selbstständig.
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2. Die Männerarbeit im Kirchenkreis/Gestaltungsraum

2.1
Die Männerarbeit im Kirchenkreis / Gestaltungsraum umfasst die Männergruppen der Gemeinden, überörtliche und zur Erfüllung von besonderen Aufgabengebildete Arbeitsgruppen.
2.2
Aufgaben im Kirchenkreis / Gestaltungsraum sind:
  • Fortbildung der Vorsitzenden und Mitarbeiter der Gemeindegruppen,
  • Beratung und Förderung der Arbeit in den Gruppen und deren Zusammenarbeit,
  • Konzepte zur Weiterentwicklung der Arbeit,
  • Förderung und Integration neuer Arbeitszweige,
  • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in Kirche und Gesellschaft,
  • Verantwortliche Mitarbeit an der Aufgaben des Kirchenkreises / Gestaltungsraumes,
  • Durchführung von Männersonntagen und anderen synodalen Veranstaltungen.
2.3
Die Männerarbeit im Kirchenkreis / Gestaltungsraum wird geleitet durch die Kreisvertretung bzw. durch die Vertretung des Gestaltungsraumes.
Diese besteht in der Regel aus:
  • dem Vorsitzenden und je einem weiteren Mitglied der Gemeindegruppen,
  • den Leitern der besonderen Arbeitsgruppen,
  • weiteren Mitgliedern, die von der Kreisvertretung berufen werden können,
  • dem Kreisvorstand,
  • dem hauptamtlichen Mitarbeiter, der beratend an den Sitzungen teilnimmt.
2.4
Die Kreisvertretung wird durch den Kreisvorsitzenden im Einvernehmen mit dem Kreisvertrauenspfarrer in regelmäßigen Abständen zusammen gerufen; sie muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Gruppen es verlangt.
2.5
Die Kreisvertretung beschließt die Geschäftsordnung im Rahmen der Ordnung der Männerarbeit der EKvW unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse vor Ort.
2.6
Die Kreisvertretung wählt den Kreisvorstand. Dieser setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, 2 Stellvertretern, bis zu 3 Beisitzern und dem im Einvernehmen mit dem Kreissynodalvorstand bestellten Kreisvertrauenspfarrer. Die Kreisvertretung wählt den Kreisvorstand für die Dauer von 4 Jahren. Wiederwahl ist möglich.
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3. Die Männerarbeit im Bezirk

3.1
Die Männerarbeit mehrerer Kirchenkreise bzw. Gestaltungsräume ist in Bezirken zusammengefasst. Änderungen der Bezirkseinteilung bedürfen der Zustimmung des Landesvorstandes. Die Betroffenen sind anzuhören.
3.2
Die Bezirksvertretung ist die Gesamtvertretung im Bezirk. Sie
  • wählt den Bezirksvorstand für die Dauer von 4 Jahren. Wiederwahl ist möglich,
  • beschließt die Richtlinien für die Arbeit im Bezirk in Abstimmung mit dem Landesvorstand,
  • koordiniert die Arbeit in den Kirchenkreisen,
  • fördert die Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen Werken,
  • führt Veranstaltungen und Rüstzeiten auf Bezirksebene durch,
  • nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Bezirksvorstandes entgegen.
3.3
Die Bezirksvertretung besteht aus:
  • den Kreisvorsitzenden und den Kreisvertrauenspfarrern oder den Stellvertretern,
  • je einem Vertreter der Kirchenkreise und der Gemeindemännergruppen im Bezirk,
  • den Vertretern der besonderen Arbeitszweige der Männerarbeit im Bezirk,
  • den Mitgliedern des Bezirksvorstandes,
  • den hauptamtlichen Mitarbeitern im Bezirk.
Der Landesvorstand kann mit beratender Stimme an den Sitzungen der Bezirksvertretung teilnehmen.
Die Bezirksvertretung gibt sich eine Geschäftsordnung im Rahmen der Ordnung der Männerarbeit der EKvW unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse vor Ort.
3.4
Der Bezirksvorstand besteht aus:
  • dem Vorsitzenden, der in der Regel kein Theologe sein soll,
  • 2 Stellvertretern, von denen einer Theologe sein soll,
  • weiteren Beisitzern.
Die hauptamtlichen Mitarbeiter nehmen mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil.
3.5
Der Bezirksvorstand führt mit Unterstützung der hauptamtlichen Mitarbeiter die laufenden Geschäfte im Bezirk. Er vertritt die Männerarbeit im Bezirk nach außen und bereitet die Sitzungen der Bezirksvertretung vor. Er gibt sich eine Geschäftsordnung nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Landesvertreterversammlung im Rahmen der Ordnung der EKvW.
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4. Die Männerarbeit in der Landeskirche

4.1
Die Landesvertretung ist die Gesamtvertretung und oberstes Beschlussorgan der Männerarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Die Landesvertretung besteht aus:
  • je einem Delegierten der Kreisvertretungen,
  • den Bezirksvorsitzenden und je einem ihrer Stellvertreter,
  • je einem Vertreter der verschiedenen auf der Landesebene zusammengefassten Arbeitszweige, die von diesen entsandt werden,
  • je einem Vertreter der anderen Mitglieder, die sich in der Arbeitsgemeinschaft „Männer und Kirche“ zusammengeschlossen haben,
  • den Mitgliedern des Landesvorstandes der Männerarbeit,
  • den hauptamtlichen Mitarbeitern der Männerarbeit und dem Landesgeschäftsführer. Die Zahl der Hauptamtlichen darf die Zahl der Ehrenamtlichen nicht übersteigen.
4.2
Sie wählt den Vorstand für 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Sie
  • beschließt die Richtlinien für die Arbeit der Männerarbeit der EKvW,
  • nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen,
  • gibt sich eine Geschäftsordnung nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Landesvertreterversammlung im Rahmen der Ordnung der EKvW.
4.3
Der Landesvorstand besteht aus:
  • dem Vorsitzenden, der in der Regel kein Theologe sein soll,
  • drei Stellvertretern, von denen einer ein Theologe sein soll,
  • je einem Vertreter der Bezirksvorstände,
  • einem ehrenamtlichen Mitarbeiter aus dem Bereich der neuen Zielgruppen, der vom Vorstand berufen werden kann,
  • dem Landespfarrer für den Dienst der Kirche an den Männern,
  • den Dezernenten des Landeskirchenamtes für die Männerarbeit,
  • dem Vertreter der hauptamtlichen Mitarbeiter.
Der Landesgeschäftsführer nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
4.4
Der Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte, vertritt die Landesmännerarbeit nach außen, gegenüber der Leitung des Instituts für Kirche und Gesellschaft und gegenüber der Kirchenleitung,
  • beruft die Vertreter der Männerarbeit in andere Einrichtungen und Werke,
  • bereitet die Sitzungen der Landesvertretung vor,
  • gibt sich eine Geschäftsordnung nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Landesvertreterversammlung im Rahmen der Ordnung der EKvW.
4.5
Einmal im Jahr findet ein Bilanz- und Strategiegespräch statt, an dem die Leitung des Instituts, der Landesmännerpfarrer, der Landesvorstand und die hauptamtlichen Mitarbeiter der Männerarbeit teilnehmen.
4.6
Der Landesvorstand wird über den Entwurf des Institutshaushalts, dabei insbesondere über den Unterhaushalt Männerarbeit, unterrichtet und nimmt dazu Stellung. Er berichtet darüber der Landesvertreterversammlung.

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1 ↑ Redaktioneller Hinweis: Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat in ihrer Sitzung am 28./29. Mai 2008 die Entfristung der Ordnung beschlossen.