.Kirchengesetz
Kirchengesetz
zu dem Kirchenvertrag zwischen
der Evangelischen Kirche im Rheinland,
der Evangelischen Kirche von Westfalen,
der Lippischen Landeskirche und
der Evangelisch-reformierten Kirche
über die Errichtung eines Gemeinsamen Pastoralkollegs
Vom 14. Juni 2022
(KABl. 2022 I Nr. 58 S. 144)
Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:
####Artikel 1
(
1
)
Dem Kirchenvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Pastoralkollegs1#, der zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird zugestimmt.
(
2
)
Der Vertrag wird im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen veröffentlicht.
#Artikel 2
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.