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Geltungszeitraum von: 01.07.2021
Geltungszeitraum bis: 30.06.2022
Erläuterungen zu dem Artikel 171 Kirchenordnung
Leitungsfeld 2 Kirchliches Leben (Dr. von Bülow/Roth)
Stand: 31.05.2022
###Allgemeines
Neben den traditionellen Gottesdienstformen an Sonn- und Festtagen hat sich seit den späten 1960er-Jahren in Gemeinden und Kirchenkreisen ein breites Angebot weiterer Formate etabliert, die besondere Zielgruppen im Blick haben. Dazu gehören zum Beispiel Krabbelgottesdienste, Konfi- und Jugendgottesdienste, Gottesdienste unter freiem Himmel, Taizégebete, Thomasmesse, Werktags-, Anbetungs- oder Motorradgottesdienste.
Das Spektrum dieses „zweiten Gottesdienstprogramms“ hat sich in den letzten Jahren nochmals erheblich ausdifferenziert. Diese „anderen“ Gottesdienste unterscheiden sich von den „klassischen“ Gottesdienstformen durch unterschiedliche Akzentuierungen: Vorbereitung im Team, Gottesdienstzeit nicht nur am Sonntagmorgen, Vor- und Nachprogramm, größere Variabilität im Ablauf, meist niedriger Grad an Ritualisierung, moderierende Rolle der Verantwortlichen, gezielte Öffentlichkeitsarbeit, stärkere Lebensrelevanz und Alltagsnähe, Raumgestaltung und vermehrter Einsatz populärer Musikstile und moderner Medien, zum Teil auch neue Formen der Abendmahlsgemeinschaft oder des Segens. Häufig geht es hier im Vergleich zu den flexiblen Liturgien des Gottesdienstbuchs aber nur um graduelle Abstufungen und tendenzielle Unterschiede.
Die Analyse eines Zahlprojekts im Evangelischen Kirchenkreis Herford, in dem eine Vielzahl „anderer“ Gottesdienste erfasst wurde, findet sich mit dem Titel „Gottesdienste – vielfältig“ hier.
Die Webseite https://www.gemeinde-bewegen.de/ (Wissensspeicher für die Arbeit im Presbyterium) bietet hierzu weitere Informationen unter „Gemeinde bewegen – B Gemeindeleitung – 4.1 Gottesdienst, Sakramente“. Sie löst das vorher regelmäßig als Printwerk erschienene „Gemeinde leiten – Handbuch für die Arbeit im Presbyterium (2016)“ ab.
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