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Geltungszeitraum von: 01.11.1998

Geltungszeitraum bis: 31.12.2021

Stoffpläne
zu den mündlichen Prüfungen
im Rahmen der Zweiten Theologischen Prüfung1#

Vom 22. Oktober 1998

(KABl. 1998 S. 178)

Änderungen

Lfd.
Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
Geänderte
Artikel
Art der
Änderung
1
Änderung der Stoffpläne zu den mündlichen Prüfungen im Rahmen der Zweiten Theologischen Prüfung
13. Juni 2019
Teil I, Nr. 6.2 letzter Halbsatz
neu gefasst
Auf Grund von § 26 der Ordnung für die Zweite Theologische Prüfung (Theologische Prüfungsordnung II – ThPrO II)2# vom 22. Oktober 1998 werden folgende Ausführungsbestimmungen (Stoffpläne) erlassen:
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I. Stoffpläne für die Zweite Theologische Prüfung

1.
Biblisch-systematische Theologie unter den Bedingungen kirchlichen Handelns
1.1.
Grundkenntnisse
Grundfragen alt- und neutestamentlicher Theologie
Grundfragen Systematischer Theologie (Dogmatik und Ethik)
Grundfragen gegenwärtigen kirchlichen Handelns
1.2.
Spezialkenntnisse
Themenbereiche können z. B. sein: Das Verhältnis von Kirche und Staat; Das Amt der Kirche und das Priestertum aller Gläubigen; Die Heiligung des Sonntags; Schöpfung und Gentechnologie; Erwachsenen- und Kindertaufe; Menschenwürde in der Mediengesellschaft; Frauenbilder – Männerbilder – Gottesbilder; Vielfalt der Lebensformen – auf dem Hintergrund der biblisch-systematischen Diskussion; Arbeit und Arbeitslosigkeit; Segen; Euthanasie und Sterbehilfe; Umgang mit Fremden; Kirche im religiösen Pluralismus usw.
2.
Westfälische Kirchengeschichte und kirchliche Zeitgeschichte
2.1.
Grundkenntnisse
Überblick über die westfälische Kirchengeschichte seit dem 19. Jahrhundert.
Grundzüge der Kirchengeschichte im 20. Jahrhundert.
Überblick über die unterschiedliche Entwicklung der Evangelischen Kirche in West- und Ostdeutschland nach 1945.
2.2.
Spezialkenntnisse
Themenbereiche können z. B. sein: Geschichte der Vikariatsgemeinde oder der Region; Kirchliche Denkschriften: Intention, Verbindlichkeit, öffentliche Wirkung (an einem Beispiel); Kirchenkampf am Heimatort, in der Heimatregion oder am Vikariatsort; Die Kirchentage als religiös-gesellschaftliche Zeitaussagen; Die westfälische Kirche in der Zeit des Nationalsozialismus; Die Rolle von Frauen in der Bekennenden Kirche; Kirchliche Nachkriegsgeschichte am Heimatort oder in der Heimatregion; Geschichte der Frauenordination in Westfalen usw.
3.
Seelsorge und Beratung
3.1.
Grundkenntnisse
Grundfragen der Lehre von der Seelsorge und Kenntnis einer Seelsorgekonzeption
Theorien des seelsorgerlichen Gesprächs.
Das Verhältnis von Seelsorge und Humanwissenschaften.
3.2.
Spezialkenntnisse
Themenbereiche können z. B. sein: Seelsorge bei Amtshandlungen (Taufe, Trauung, Bestattung); Seelsorge und Beratung für bestimmte Altersgruppen; Gesetz und Evangelium in der Seelsorge; Hausbesuche; Seelsorge und Beratung in besonderen Krisensituationen; Seelsorge und Beratung in frauenspezifischen Krisensituationen; Seelsorge und Psychotherapie; Telefonseelsorge; Rechtfertigung und Annahme in der Seelsorge; Notfallseelsorge; Rollenverhalten in helfenden Berufen usw.
4.
Pädagogik
4.1.
Grundkenntnisse in den Bereichen Allgemeine Pädagogik, Religionspädagogik, Konfirmandenarbeit, Gemeindepädagogik sowie Schul- und Bildungswesen
Im Bereich Allgemeine Pädagogik: Grundwissen im Bereich Bildung und Erziehung, Didaktikmodelle, Grundkenntnisse der Kindheits- und Jugendforschung.
Im Bereich Religionspädagogik: Grundfragen religiöser Sozialisation und Erziehung; Überblick über religionspädagogische Konzeptionen seit 1945; Der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen; Didaktische und methodische Grundfragen des Religionsunterrichts; Mediendidaktische Aspekte.
Im Bereich Konfirmandenarbeit: Die Jugend und Religion – Kirche; Die Lebensphase und die Lebenswelten von Konfirmandinnen und Konfirmanden; Konfirmation; Überblick über Konzeptionen der Konfirmandenarbeit in den letzten Jahrzehnten; Ordnung und Lehrplan für die Konfirmandenarbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen; Didaktische und methodische Grundfragen der Konfirmandenarbeit.
Im Bereich Gemeindepädagogik: Lebensgeschichte und Religion; Elementarerziehung; Gegenwärtige Ansätze kirchlicher Jugendarbeit; Rahmenbedingungen und Intentionen evangelischer Erwachsenenbildung;
Im Bereich Schul- und Bildungswesen: Aufbau und Funktion des Schulwesens; Struktur und Aufgabe öffentlicher Erwachsenenbildung; Bildungspolitische Grundfragen; Grundzüge des Verhältnisses von Kirche bzw. Gemeinde und Schule/Bildung.
4.2.
Spezialkenntnisse
Themenbereiche können z. B. sein:
im Bereich Allgemeine Pädagogik: Kenntnis und Beurteilung einer exemplarischen Pädagogin oder eines exemplarischen Pädagogen; Koedukative und geschlechtsspezifische Pädagogik; Grundzüge der Reformpädagogik usw.
im Bereich Religionspädagogik: Die Konfessionalität des Religionsunterrichts; Interreligiöses Lernen; Religionsunterricht und Praktische Philosophie; Religionsunterricht und Konfirmandenarbeit; Inhalte des Religionsunterrichts; Medien und religiöse Erziehung; Frauen in der religiösen Sozialisation usw.
im Bereich Konfirmandenarbeit: Die Konfirmation als theologisches und volkskirchliches Problem; Konfirmanden- und Jugendarbeit; Die Konfirmandinnen und Konfirmanden und der Gottesdienst; Alternative Organisationsformen der Konfirmandenarbeit; Konfirmandenelternarbeit; Mädchen im Konfirmandenunterricht usw.
im Bereich Gemeindepädagogik: Evangelische Kindergartenarbeit; Neuere Ansätze der Taufunterweisung; Familie und Kirche; Bibelkreise in der Gemeinde; Erwachsenenbildung als Sprachschule der Freiheit; Parteiliche Mädchenarbeit; Arbeit mit Gruppen in der Gemeinde usw.
5.
Gottesdienst und Verkündigung
5.1.
Grundkenntnisse
Theologie und Praxis des Gottesdienstes
Grundfragen der Homiletik und Kenntnis einer homiletischen Konzeption
Grundfragen der Liturgik und Kenntnis der Agende(n)
Theorie und Praxis des Kindergottesdienstes
Theorie und Praxis der Amtshandlungen
Das Evangelische Gesangbuch
5.2.
Spezialkenntnisse
Themenbereiche können z. B. sein: Predigt an kirchlichen Festtagen; Das Kirchenjahr; Ritual und Symbol im Gottesdienst; Kirchenmusik und Gottesdienst; Ökumenische Impulse zur Belebung der Gottesdienstpraxis; Jugendgottesdienst; Gerechte Sprache im Gottesdienst; Beteiligung der Gemeinde an der Gottesdienstgestaltung; Ökumenische Gottesdienste; Familiengottesdienst usw.
6.
Ökumene, Weltmission und Konfessionskunde
6.1.
Grundkenntnisse
Überblick über die Geschichte der ökumenischen Bewegung
Grundkenntnisse zur aktuellen ökumenischen Diskussion
Die Mission als Auftrag der Kirche
Grundkenntnisse zum Verhältnis zwischen evangelischer und römisch-katholischer Kirche
Grundkenntnisse zum Verhältnis zwischen evangelischer Kirche und anderen Konfessionen
Grundkenntnisse über Sekten und Sondergemeinschaften
6.2.
Spezialkenntnisse3#
Themenbereiche können z. B. sein:
Gemeinsame Verantwortung der Kirchen für die Welt (Ökumenisches Teilen, Kirchlicher Entwicklungsdienst, „Brot für die Welt“, Eine-Welt-Handel usw.);
Ökumenische Organisationen und Vereinigungen (ÖRK, Allianzbewegung, Konferenz europäischer Kirchen, Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen);
Praktische Campagnenarbeit (z. B. Entschuldungscampagne, Erhalt des Regenwaldes, Kinderprostitution);
Ökumenische Einzelthemen (Der Lima-Prozess, Der konziliare Prozess, Die Ökumenische Dekade „Solidarität der Kirchen mit den Frauen“, Lehrverurteilungen – Kirchentrennend?, Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre);
Die Vereinte Evangelische Mission als Modell für Partnerschaft in der Mission; Reflexion von Erfahrungen aus einem Praktikum in einer Partnerkirche; Ökumenische Gottesdienste und Bibelwochen; Weltgebetstag der Frauen;
Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Blick auf einzelne Freikirchen (z. B. Methodisten, Baptisten, Mennoniten); Vereinbarungen zur Kirchengemeinschaft (Leuenberger Konkordie, UCC); Kritische Wertung einzelner christlicher Sondergemeinschaften (z. B. Zeugen Jehovas, Mormonen, Christengemeinschaft) und Sekten.
7.
Diakonie und soziale Verantwortung
7.1.
Grundkenntnisse
Biblische Grundlagen der Diakonie.
Überblick über die Geschichte der Diakonie (unter Einschluss der westfälischen Diakonie).
Theologische Grundfragen heutigen diakonischen und politischen Handelns.
Strukturen und Arbeitsfelder heutiger Diakonie.
Diakonie und gesellschaftspolitische Verantwortung im Sozialstaat.
7.2.
Spezialkenntnisse
Themenbereiche können z. B. sein: Einzelne Arbeitsfelder heutiger Diakonie; Diakonie und Ökonomie; Geschichte, Struktur und Arbeitsweise von einzelnen diakonischen Einrichtungen; Bedeutende Gestalten aus der Geschichte der Diakonie; Diakonisches Handeln und Verkündigung; Ökumenische Diakonie; usw.
8.
Gemeindeaufbau
8.1.
Grundkenntnisse
Gesellschaftliche und kirchliche Rahmenbedingungen des Gemeindeaufbaus.
Überblick über die aktuelle Gemeindeaufbau-Diskussion.
Grundfragen von Gemeindeleitung.
Gemeindliche und übergemeindliche Öffentlichkeitsarbeit.
8.2.
Spezialkenntnisse
Themenbereiche können z. B. sein: Leitungs- und Kommunikationsstile (ggf. unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten); eine Konzeption des Gemeindeaufbaus; Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden; Planungsstrategien für den Gemeindeaufbau; Gestaltung und Funktion von Gemeindebriefen; Funktion einzelner Bereiche der Gemeindearbeit für den Gemeindeaufbau (z.B. Gottesdienst, Frauenarbeit, Jugendarbeit, Konfirmandenarbeit, Kindergarten, Erwachsenenbildung) usw.
9.
Kirchenrecht
9.1.
Grundkenntnisse
Grundlagen und Aufgaben des Kirchenrechts.
Grundzüge des kirchlichen Verfassungsrechts wie Kirchenordnung, Aufgaben und Struktur der Leitungsorgane.
Rechtsverhältnisse in der Kirchengemeinde (Aufgaben und Leitung des Presbyteriums usw.).
Auftrag, Aufbau und Praxis der kirchlichen Verwaltung.
Kirchliches Dienstrecht im Überblick.
Staatskirchenrecht im Gegenwartsbezug.
Grundzüge des Kirchensteuerrechts und des Finanzausgleichs.
9.2.
Spezialkenntnisse
Themenbereiche können z. B. sein: Einzelheiten des Dienstrechts, Grundzüge des Arbeitsrechts, Vermögens- und Finanzverwaltung, Haushalts- und Rechnungswesen, Datenschutz, Meldewesen usw.
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II. Schlussbestimmungen

  1. Diese Stoffpläne treten am 1. November 1998 in Kraft.4#
  2. Sie finden erstmalig Anwendung auf die Vikarinnen und Vikare, die am 1. September 1998 in den Vorbereitungsdienst aufgenommen worden sind.

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1 ↑ Redaktioneller Hinweis: Die Stoffpläne zu den mündlichen Prüfungen im Rahmen der Zweiten Theologischen Prüfung vom 22. Oktober 1998 (KABl. 1998 S. 178), die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind und die erstmalig auf die Vikarinnen und Vikare Anwendung findet, die am 1. April 2018 in den Vorbereitungsdienst aufgenommen worden sind, ersetzen die bisherigen Stoffpläne.
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2 ↑ Nr. 525.2.
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3 ↑ Teil I, Nr. 6.2 letzter Halbsatz neu gefasst durch Änderung der Stoffpläne zu den mündlichen Prüfungen im Rahmen der Zweiten Theologischen Prüfung vom 13. Juni 2019.
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4 ↑ Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten in der ursprünglichen Fassung.