.Beschluss der Landessynode
Geltungszeitraum von: 01.01.2018
Geltungszeitraum bis: 31.12.2019
Beschluss der Landessynode
zur Verteilung der Kirchensteuern 2018 und 2019
Vom 21. November 2018
(KABl. 2018 S. 295)
####2018
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 21. November 2018 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 Folgendes:
Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2018 490 Millionen €, wird das Mehraufkommen
- unter Verweis auf den durch die Landessynode 2017 (Beschluss Nr. 25) formulierten Prüfauftrag zur Entwicklung, Förderung und Begleitung von „innovativen Projekten in den Kirchenkreisen und -gemeinden“ in Höhe von 3,0 Millionen € einer Rücklage „Innovationsfonds“ zugeführt.Der Einsatz der vorsorglich zu bildenden Rücklage erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bis Ende 2020 ein schlüssiges System der Förderung von Innovationsprojekten entwickelt und realisiert werden kann. Ansonsten fließen die Mittel zurück in die nächste Kirchensteuerverteilung,
- in Höhe von 3,5 Millionen € für den Strategiewechsel im Projekt „NKFWestfalen“ als zusätzliche Finanzmittel,
- in Höhe von 3.050.000 € für das Projekt „IT-Strategie der EKvW“ der Kommission für Informationstechnologie und Meldewesen in der Evangelischen Kirche von Westfalen (KomITMW) sowie
- in Höhe von 45.000 € für die Finanzierung des Segments „Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren“ zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes für Kinder und Jugendliche innerhalb der Aufgabe „Prävention und Intervention bzgl. sexualisierter Gewalt“ bereitgestellt
- und in Höhe von 6.019.191,07 € der Clearing-Rückstellung zugeführt.
Das übrige Mehraufkommen wird jeweils zu gleichen Teilen der Versorgungssicherungsrückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte und der Verteilung gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz1# zugeführt.
#2019
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 21. November 2018 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2019 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG)2#:
Gesamtsumme | 507.000.000 € | |
11.800.000 € | ||
0 € | ||
Verteilungssumme | 495.200.000 € |
1. | 44.568.000 € | |
2. | 40.499.800 € | |
3. | 96.233.100 € | |
4. | 313.899.100 € | |
Betrag je Gemeindeglied 313.899.100 € : 2.236.897 = 140,327919 € | ||
495.200.000 € |