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§ 4
Gebührenordnung der Musikwerkstatt der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck (GOMuWeSt.EGG)
Vom 11. August 2020
(KABl. 2020 I Nr. 67 S. 181)
Auf Grund von § 8 Absatz 2 Satzung der Musikwerkstatt der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen2#-Bismarck beschließt das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen folgende Gebührenordnung:
#§ 1
Geltungsbereich
Diese Gebührenordnung gilt für alle an der Musikwerkstatt der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck (EGG) angebotenen Unterrichtsveranstaltungen und die zur Nutzung überlassenen Musikinstrumente.
#§ 2
Inhalt, Höhe und Fälligkeit
(1) Die monatlichen Gebühren sind wie folgt gestaffelt:
Unterrichtsform | monatliche Gebühr | monatliche Gebühr für die Nutzung der Musikinstrumente |
Klassen 5 und 6 | 25,00 € | 6,00 € |
Mittel- bis Oberstufe | 30,00 € | 6,00 € |
Erwachsenenkurs | 30,00 € | 6,00 € |
(2) 1Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. 2Eine Erstattung erfolgt nur, wenn der Unterricht abschließend nicht durchgeführt wird und nicht nachgeholt werden kann. 3Mit der Anmeldung gehen die Teilnehmenden einen Vertrag mit der „Musikwerkstatt EGG“ ein, der für zwei Jahre verbindlich ist und zur Zahlung der Gebühren gemäß dieser Gebührenordnung verpflichtet.
(3) Für das zur Nutzung überlassene Musikinstrument wird eine monatliche Gebühr erhoben, die der Finanzierung einer Versicherung und der Wartung des Instrumentes dient.
(4) 1Die Gebühren sind monatlich per Dauerauftrag zu entrichten. 2Bei Zahlungsverzug können zusätzliche Gebühren erhoben werden.
#§ 3
Änderungen dieser Gebührenordnung
Änderungen dieser Gebührenordnung beschließt das Kollegium des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche von Westfalen.
#§ 4
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.