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Erläuterungen zur Notverordnung über die Errichtung einer Gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte

Leitungsfeld 7 Personal (Juhl)

Stand: 01.04.2020

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Allgemeines

Die Änderung an den kirchenrechtlichen Grundlagen der Gemeinsamen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche dient dazu, die umsatzsteuerliche Behandlung der Zusammenarbeit mit der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen ab dem 1. Januar 2021 rechtssicher zu gestalten.
Folgendes Dokument steht zur Verfügung:
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