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Geltungszeitraum von: 28.05.1996

Geltungszeitraum bis: 31.12.2019

Satzung
der Evangelischen Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest1#

Vom 15. Februar 1996

KABl. 1996 S. 129

Die Evangelische Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest gibt sich für die Regelung der Bau-, Bauunterhaltungs-, Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Kirche St. Maria zur Wiese gemäß Artikel 79 der Kirchenordnung2# folgende Satzung:
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§ 1

( 1 ) Für Bauangelegenheiten der Kirche St. Maria zur Wiese wird ein Bauausschuss als Fachausschuss gemäß Artikel 77 der Kirchenordnung3# gebildet.
Dieser arbeitet eng mit dem Vorstand des Westfälischen Dombauvereins St. Maria zur Wiese zusammen.
( 2 ) Der Ausschuss soll aus 5 Mitgliedern bestehen. Die Mehrheit der Mitglieder muss dem Presbyterium angehören, darunter sollen die beiden Mitglieder sein, die das Presbyterium in den Vorstand des Westfälischen Dombauvereins St. Maria zur Wiese delegiert.
In den Ausschuss können auch haupt- und nebenberufliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Gemeinde sowie sachkundige Gemeindeglieder berufen werden, die die Befähigung zum Presbyteramt haben.
( 3 ) Die Mitglieder des Ausschusses werden jeweils in der ersten Sitzung nach Abschluss der turnusmäßigen Presbyterwahl vom Presbyterium gewählt.
( 4 ) Der Ausschuss wählt aus den vom Presbyterium delegierten Mitgliedern die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden sowie die Stellvertretung der bzw. des Ausschussvorsitzenden.
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§ 2

( 1 ) Der Fachausschuss berät im Benehmen mit dem Vorstand des Westfälischen Dombauvereins St. Maria zur Wiese über
  1. die Erstellung und Fortschreibung einer Prioritätenliste für Baumaßnahmen, Bauunterhaltungs-, Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Kirche St. Maria zur Wiese,
  2. die Finanzierungspläne für Einzelmaßnahmen nach der Prioritätenliste
und legt diese dem Presbyterium zur Beschlussfassung vor.
( 2 ) Der Ausschuss überwacht Baumaßnahmen, Bauunterhaltungsmaßnahmen, Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Kirche St. Maria zur Wiese. Er nimmt außerdem die Aufgaben des Bauherren laut Architektenvertrag wahr. Diese Aufgaben kann er auf seine Vorsitzende bzw. seinen Vorsitzenden delegieren.
( 3 ) Der Ausschuss meldet jährlich für die Haushaltsplanung und -verabschiedung durch das Presbyterium im Benehmen mit dem Vorstand des Westfälischen Dombauvereines St. Maria zur Wiese die erforderlichen Mittel für die geplanten Maßnahmen an.
( 4 ) Der Bauausschuss entscheidet auf der Grundlage des Haushaltsplanes bzw. des Kostendeckungsplanes und anderer Rahmenbeschlüsse des Presbyteriums über
  1. die Vergabe von Ingenieur- und Architektenverträgen sowie von Bauaufträgen und Materiallieferungen im Rahmen der bereitgestellten Finanzierungsmittel,
  2. die Feststellung von Endabrechnungen von Bau- und Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen an der Kirche St. Maria zur Wiese.
Die Unterzeichnung von Verwendungsnachweisen und dergleichen erfolgt – nach der Feststellung durch den Fachausschuss – durch dessen Vorsitzende bzw. dessen Vorsitzenden gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden.
( 5 ) Dem Bauausschuss können auch Bauangelegenheiten an anderen Gebäuden der Kirchengemeinde übertragen werden.
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§ 3

Über die Verhandlungen des Ausschusses sind Niederschriften zu fertigen, die den Mitgliedern des Ausschusses und dem Presbyterium zur Kenntnis zu geben sind. Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Ausschusses die Bestimmungen der Kirchenordnung4# über die Geschäftsführung der Presbyterien entsprechend.
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§ 45#

Die Satzung tritt nach Genehmigung durch das Landeskirchenamt in Kraft.

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1 ↑ Redaktioneller Hinweis: Durch die Vereinigung der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Soest, der Evangelischen Kirchengemeinde Maria zur Höhe Soest, der Evangelischen St.-Thomä-Kirchengemeinde Soest und der Evangelischen Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest zur neu gebildeten Kirchengemeinde „Evangelische Emmaus-Kirchengemeinde Soest“, die mit dem 1. Januar 2020 in Kraft trat, wird diese Satzung gegenstandslos.
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2 ↑ Nr. 1.
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3 ↑ Nr. 1.
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4 ↑ Nr. 1.
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5 ↑ Redaktioneller Hinweis: Die Genehmigung datiert vom 28. Mai 1996.