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Bekanntmachungen

Nr. 12Hausarbeitsthemen und Klausurarbeiten

Im Rahmen der Ersten Theologischen Prüfung – Frühjahr 2020 – wurden für die Klausuren und die Praktisch-theologische Hausarbeit folgende Themen gegeben:
Klausurarbeiten
Altes Testament
  1. Gottes Offenbarung am Sinai. Religionsgeschichtliche und theologische Aspekte.
    Übersetzung: Exodus 20,1–5.
  2. Barmherzigkeit und Zorn Gottes als Themen alttestamentlicher Theologie.
    Übersetzung: Psalm 103,1–4.8.
Neues Testament
  1. Zur Komposition und Theologie der Bergpredigt.
    Zu übersetzen ist Matthäus 5,17–20.
  2. Neutestamentliche Texte und Quellen zur Biografie des Paulus.
    Zu übersetzen ist Philipper 1,12–15.
Kirchengeschichte
  1. Das Mönchtum als kirchliche Reformbewegung – dargestellt an drei Beispielen aus verschiedenen Epochen der Geschichte des Christentums.
  2. Luthers sogenannte „Hauptschriften“ von 1520: theologischer Gehalt und Bedeutung für die Reformation.
Systematische Theologie
Worin bestehen die Kennzeichen der Kirche nach evangelischem Verständnis? Diskutieren Sie ihre aktuelle Bedeutung.
Praktische Theologie
  1. Politisch predigen – Beschreiben Sie ausgewählte Konzepte der Geschichte und nennen Sie Kriterien für eine politische Predigt in der Gegenwart.
  2. Beschreiben und diskutieren Sie „spiritual care“ als Konzept der Seelsorge.
Praktisch-theologische Hausarbeit
Predigt
7. Sonntag nach Trinitatis.
Johannes 6,30–35.
Unterrichtsentwurf
Konzipieren Sie eine Unterrichtsstunde, eingeordnet in eine Unterrichtsreihe, für die Jahrgangsstufen 7–9 des Gymnasiums zum Inhaltsfeld 2 („Christlicher Glaube als Lebensgestaltung“) mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Die Botschaft Jesu vom Reich Gottes“.
Berücksichtigen Sie bei der Erarbeitung die konkretisierten Kompetenzerwartungen des Inhaltsfeldes.
Kernlehrplan Evangelische Religionslehre Gymnasium.

Personalnachrichten

Nr. 13Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen

Ordinationen

Pfarrerin Martina Kämper am 2. Februar 2020 in Meinerzhagen,
Pfarrerin Christine Köntopp am 9. Februar 2020 in Castrop,
Pfarrer Daniel Wiegmann am 2. Februar 2020 in Milse.

Berufungen in den Probedienst

Zum 1. April 2020 als Pfarrerin im Probedienst/Pfarrer im Probedienst:
Blank, Nadja-Elena
Domke, Mirjam
Faisca Martins, Dominic
Goldmann, Deborah
Jäkel, Antje
Liebetrau, Mandy
Paroth, Friederike
Stubben, Lena
Dr. Well, Jula Elene

Berufungen

Pfarrer Michael Brandt zum Pfarrer der Ev.-Luth. St. Jakobus-Kirchengemeinde Minden, 1. Pfarrstelle, Ev. Kirchenkreis Minden,
Pfarrerin Kerstin Goldbeck, 15. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Hamm, zur Superintendentin und Inhaberin der für die Superintendentin bestimmten Pfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Hamm,
Pfarrerin Antje Hirland in die 17. landeskirchliche Pfarrstelle für „Psychatrieseelsorge und Seelsorge im Maßregelvollzug an der LWL-Klinik Marsberg“ zum 1. April 2020 für die Dauer von acht Jahren,
Pfarrerin Andrea Klausmann zur Pfarrerin der 3. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg,
Pfarrerin Carolyne Knoll zur Pfarrerin der Ev. Kirchengemeinde Werne a. d. Lippe, 3. Pfarrstelle, Ev. Kirchenkreis Hamm,
Pfarrer Dr. Jörg Mertin in die 18. landeskirchliche Pfarrstelle für „Psychatrieseelsorge und Seelsorge im Maßregelvollzug an der LWL-Klinik Marsberg“ zum 1. April 2020 für die Dauer von acht Jahren.

Ruhestand

Pfarrer Burckhardt Hölscher, Ev. Kirchengemeinde Letmathe, 1. Pfarrstelle, Ev. Kirchenkreis Iserlohn, zum 1. Mai 2020,
Pfarrer Detlef Stüwe, Ev. Kirchenkreis Herford, zum 1. Mai 2020,
Pfarrer Gunter Urban, Ev. Jakobus-Kirchengemeinde Breckerfeld, 1. Pfarrstelle, Ev. Kirchenkreis Hagen, zum 1. Mai 2020,
Pfarrerin Anke Wende, Ev. Kirchenkreis Herne, 4. Pfarrstelle, zum 1. Mai 2020,
Pfarrer Thomas Zumholte, Ev. Kirchenkreis Dortmund, zum 1. Mai 2020.

Todesfälle

Pfarrerin Monika Deitenbeck-Goseberg, Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg, am 7. Februar 2020 im Alter von 65 Jahren,
Pfarrer i. R. Manfred Dinger, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Bad Laasphe, Ev. Kirchenkreis Wittgenstein, am 8. Februar 2020 im Alter von 89 Jahren,
Pfarrerin i. R. Sigrid König, zuletzt Pfarrerin des Ev. Kirchenkreises Gütersloh, am 20. Februar 2020 im Alter von 75 Jahren,
Pfarrerin Krimhild Ochse, Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg, am 26. Dezember 2019 im Alter von 61 Jahren,
Pfarrer i. R. Ingfried Woyke, zuletzt Pfarrer der Ev. Kreuz-Kirchengemeinde Lüdenscheid, Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg, am 18. Februar 2020 im Alter von 89 Jahren.

Wahlbestätigungen

Folgende Wahl der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Hamm am 27. Februar 2020:
Pfarrerin Kerstin Goldbeck zur Superintendentin des Ev. Kirchenkreises Hamm.

Anstellungsfähigkeit als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge gemäß § 11 VSBMO

Die Anstellungsfähigkeit als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge (§ 11 VSBMO) wurde nach Abschluss der Aufbauausbildung (§ 5 Absatz 4 VSBMO) und erfolgreichem Kolloquium von folgenden hauptberuflichen Mitarbeitenden in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit erlangt:
am 26. Februar 2020
Deppe, Julia
Grenz, Susanne
Grimm, Kerstin
Hauer, Mareike
Kankowski, Daniela
Lechtermann, Thurid
Lehmann, Lana
Möller, Steffen
Müller-Schewtschuk, Miriam
Niestegge, Thorben
Potthoff, Alexander
Roth, Angelika
Scharf, Daniel
am 27. Februar 2020
Assadzadeh, Anouk
Bekierz, Marilena
Blaschke, Lea Sophie
Ruhe, Jana
Saget, Hannah
von Schmudde, Stephanie
Wessel, Laura
Das nächste Kolloquium findet bei entsprechender Anzahl an Anmeldungen am 9. und 10. September 2020 statt.

Stellenangebote

Nr. 14Sonstige Stellen

A-Kirchenmusikstelle in Lengerich

In Nachfolge für den altersbedingt ausscheidenden Kirchenmusiker ist in der Evangelischen Kirchengemeinde Lengerich (Kirchenkreis Tecklenburg) ab dem 1. Februar 2021 neu zu besetzen eine
A-Kirchenmusikstelle
(100 %, unbefristet) mit kirchenkreislicher Komponente
Kirchenmusik ist ein deutlicher Arbeitsschwerpunkt der Lengericher Kirchengemeinde, die in zurzeit vier Pfarrbezirken über 10.000 Gemeindeglieder hat.
Es erwarten Sie:
eine spätgotische Hallenkirche mit ca. 500 Sitzplätzen mit:
  • Breidenfeld-Klais-Orgel (1835/2003, 38 Reg., 3 Man./Ped., vollmechanisch), Truhenorgel von Henk Klop (2013, 5 Reg.), Gustav-Steinmann-Orgel (1977/2008, 10 Reg., 2 Man./Ped, Sakristei) und einem Klavier,
ein neues Gemeindehaus (ab 2022) mit:
  • neuem Schimmel-Konzertflügel und umfangreichen Instrumentarium
eine umfangreiche Notenbibliothek, die bereit steht für die Arbeit mit,
  • der Kantorei (zurzeit 45 Mitglieder, regelmäßige Oratorienaufführungen),
  • dem Bläserchor (zurzeit 11 Mitglieder),
  • der Sing- und Chorschule mit ca. 50 Kindern und Jugendlichen (4–21 Jahre),
  • dem Motettenchor mit zurzeit 16 Sängerinnen und Sängern.
Hinzu kommen:
  • ein Förderverein,
  • ein Gospelchor und ein Kirchenchor unter jeweils eigener Leitung,
  • eine vielfältige Gemeinde mit einem Team von zurzeit vier Pfarrerinnen und Pfarrern, haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (darunter drei nebenamtliche Musikerinnen und Musiker an weiteren Predigtstätten),
  • eine gute Zusammenarbeit mit drei hauptamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern auf Kirchenkreisebene (die Bereitschaft zur Mitarbeit wird vorausgesetzt),
  • ein zwischen Münster und Osnabrück gelegener Wohnort mit allen Schulformen, Klinik, Anschluss an alle wichtigen Verkehrsadern, einem hohen Freizeitwert in münsterländischer Parklandschaft.
Wir erwarten von Ihnen:
  • eine lebendige Ausgestaltung der verschiedensten Gottesdienstformen unter regelmäßiger Beteiligung der Chorgruppen (Trauerfeiern sind vom Dienst ausgenommen),
  • die Leitung der Chorgruppen,
  • die Organisation und Durchführung von Chor- und Orgelkonzerten.
Wir freuen uns auf eine Persönlichkeit, die
  • andere mit und durch Musik begeistert,
  • sich durch künstlerische, pädagogische und organisatorische Kompetenz auszeichnet,
  • teamfähig ist,
  • Freude hat an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • kompetent ist in populären Musikstilen.
Die Anstellungsfähigkeit in der EKvW wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach BAT-KF. Bewerbungen mit den erforderlichen Unterlagen, auch in digitaler Form, werden erbeten bis Freitag, 15. Mai 2020 (Eingang) an:
Ev. Kirchengemeinde Lengerich
Kirchplatz 3, 49525 Lengerich
z. H. der Vorsitzenden des Presbyteriums
Pfarrerin Holtgrave
Tel.: 05481 2776
E-Mail: sigrid.holtgrave@kk-ekvw.de
Auskünfte erteilen auch:
Landeskirchenmusikdirektor der EKvW Harald Sieger
Landeskirchenamt Bielefeld
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 594-293
E-Mail: harald.sieger@lka.ekvw.de
Kreiskantor Martin Ufermann
Tel.: 05404 6766
Informationen über die Gemeinde und deren Kirchenmusik finden sich im Internet auf: https://lengerich.ekvw.de/
Bitte stellen Sie sich auf die folgenden Termine ein:
  • Vorstellungsgespräche: Mittwoch, 12., oder Donnerstag, 13. August 2020,
  • praktische Vorstellung: Mittwoch, 26., oder Donnerstag, 27. August 2020.

Rezensionen

Die Buchbesprechungen werden allein von den jeweiligen Rezensenten verantwortet.

Nr. 15Julia Schulenburg-Bouassiria:
„Die Stellung der Frau im Islam und zur Konversion deutscher Frauen zum Islam“
Rezensentin: Lena Salewski

Ohne Verlag, von Amazon Fulfillment gedruckt, 2018, 251 Seiten, 9,95 €, ISBN 9-781983-320040
Das vorliegende Werk der Diplom-Pädagogin Julia Schulenburg-Bouassiria behandelt die Frage der Frau im Islam und wie die Stellung ebendieser mit der Konversion von deutschen Frauen zum Islam in Zusammenhang steht. Zunächst lässt der erste Eindruck des Buchs auf eine wissenschaftliche Arbeit schließen; im Folgenden wird allerdings dargelegt, dass die Autorin nicht nur wissenschaftlich unredlich arbeitet, sondern eine pseudo-wissenschaftliche Arbeitsweise nutzt, um ihre religiös-fundamentalistischen Ansichten zu verbreiten.
Die Autorin ist, laut der Biografie zu Beginn des Werks, 1982 in Rotenburg geboren und als „gläubige Christin“ aufgewachsen, bevor sie 2004 zum Islam konvertierte, nachdem sie Grundschullehramt und interkulturelle Pädagogik studiert hatte. Im Internet gibt es vier Werke von ihr zu erwerben, die alle bei keinem Verlag erschienen sind, sondern von Amazon Fulfillment gedruckt werden. Die Verarbeitung des Buches passt durchaus zu diesen fragwürdigen Formalitäten: Rechtschreibfehler und Formatierungsfehler bspw. bezüglich Schriftarten weisen darauf hin, dass dieses Werk keine formale Qualitätskontrolle erfahren hat. Auch eine inhaltliche Qualitätskontrolle von kompetenter wissenschaftlicher Seite erscheint auf Grund der groben inhaltlichen Ungenauigkeiten und Fehler kaum vorstellbar.
Das Werk ist in zwei Teile aufgeteilt. Im ersten Teil soll die folgende Frage geklärt werden: „Wie aber sieht die Stellung der Frau im Islam wirklich aus?“ (S. 2) Diese Frage möchte die Autorin mithilfe des Korans sowie der Hadithe untersuchen. Die These der Autorin ist, dass die Stellung der Frau im Islam eine sehr gute ist, sehr viel besser als beispielsweise im Christentum. Diese Fragestellung sowie ihre These mögen zunächst einmal interessant klingen, weisen aber schon auf die Problematik hin, die sich durch das gesamte Buch ziehen wird: „Den Islam“ gibt es nicht und das Verständnis „des Islams“, das die Autorin kommuniziert, ist ein fundamentalistisch-totalitäres Religionsverständnis. Dieses Verständnis wird im Laufe des Werks immer deutlicher; was zunächst als sprachlich unsaubere Trennung zwischen objektiver Beschreibung einer Religion und dem religiösen Selbstverständnis verstanden werden kann, wird spätestens auf Seite 33 die eindeutig subjektiv-wertende Beschreibung der Autorin: „Im Islam gibt es heute viele Gruppierungen und Sekten, die vom ursprünglichen Weg des Islam (…) abgekommen sind“ (S. 33). Die Quellen, die Schulenburg-Bouassiria nutzt, um solche Aussagen zu treffen, lassen dann keinen Zweifel mehr an einem fundamentalistischen Islamverständnis: Die Autorin spricht von Literatur, die „bei den Muslimen in aller Welt Beachtung“ findet (S. 13), und zählt dann Persönlichkeiten wie beispielsweise Sheikh Mohammed Ibn Abd al-Wahhab, den Begründer des Wahhabismus und ideologischer Gründervater zahlreicher dschihadistischer Organisationen, auf; an anderer Stelle bezieht sie sich auf Pierre Vogel, den einflussreichen deutschen Prediger der salafistischen Szene. Auch die Publikationen und Werke, auf die die Autorin sich bezieht, sind religiöse Werke und Verlage fundamentalistischer Ausrichtung und nur zu geringem Teil wissenschaftliche Publikationen. Neben den dargelegten gravierenden Mängeln an Objektivität in Bezug auf die Darstellung der islamischen Religion ist auch die negative subjektive Einstellung der Autorin zur „westlichen Gesellschaft“ und zum Christentum im gesamten Werk anzuklagen. Neben dem methodisch unhaltbaren Vergleich von Gesellschaft und Religion – „dem Status der Frau (…) in anderen Gesellschaften (…) zu der Position einer Muslima in der islamischen Religion“ (S. 37) – werden auch darauf folgend immer wieder Kultur und Religion beliebig miteinander gleichgesetzt oder auch als unabhängige Faktoren einander gegenübergestellt.
Der zweite Teil des Werks enthält Interviews mit deutschen Konvertitinnen zum Islam. Die Autorin selbst ist, wie bereits erwähnt, zum Islam konvertiert, die interviewten Frauen sind ihre Freundinnen. Die notwendige bzw. fehlende Distanz zu den Interviewten sowie zum Thema werden kaum bis gar nicht reflektiert. So ist es wenig überraschend, dass die interviewten Frauen ausnahmslos das bereits im ersten Teil von der Autorin dargelegte Verständnis vom „richtigen“ Islam und der besseren Stellung der Frau im Islam als in der westlichen Gesellschaft bestätigen und teilen. Daraus folgt eine wenig interessante zweite Hälfte des Werks, die hauptsächlich aus Wiederholungen besteht. Eine Unterscheidung zwischen den Aussagen der Interviewten und der beschreibenden und analysierenden Autorin ist kaum zu erkennen, weder sprachlich noch inhaltlich. Ob die Interviewte oder die Autorin (zum wiederholten Male) beschreibt, dass eine gute Muslima ihren Kopf und ihren Körper zu bedecken habe, wird nicht klar und verliert auf Grund der gravierenden beschriebenen Mängel auch an Relevanz für die Lesenden.
Neben der dargestellten fehlenden Wissenschaftlichkeit und Objektivität sowie den Widersprüchen und falschen logischen Schlüssen im vorliegenden Werk ist ebenfalls das Verständnis der Autorin von Geschlecht und ihre Vorstellung, wie Frauen sind und sein sollen, scharf zu kritisieren. Frauen sind ihrem Verständnis nach schutzbedürftige und emotionale Wesen, die primär für die Care-Arbeit zuhause und für die Kinder zuständig sind. Nur wenn sie diese neben einem Beruf zufriedenstellend ausführen kann, darf die Frau einem Beruf nachgehen. Wie genau die Beziehung zwischen Mann und Frau in einer muslimischen Ehe nach Schulenburg-Bouassiria auszusehen hat, soll anhand zweier Beispiele dargelegt werden: Sie beschreibt „das leichte Schlagen [einer Ehefrau durch ihren Mann] (…) als Erziehungs- bzw. Disziplinierungsmaßnahme“ (S. 99) als legitim, genauso wie sie die Erlaubnis des Mannes zur Berufstätigkeit seiner Frau als gottgegeben und somit unumstößliche Wahrheit darlegt. Diese Einstellung ist selbstverständlich sehr kritisch zu sehen, der Fakt, dass die Autorin diese in ihrem Buch als wissenschaftliche Tatsachen präsentiert, ist umso verurteilenswerter.
Das frauenfeindliche und fundamentalistisch-islamistische Verständnis geht in diesem Werk eine gefährliche Verbindung mit Pseudowissenschaftlichkeit ein. Lesende, die sich einen objektiven und informativen Einstieg in die Thematik der Stellung der Frau im Islam oder in den Islam allgemein erhoffen, werden enttäuscht. Dieses Werk ist eher als Beispiel für islamistischen Populismus denn als wissenschaftliche Analyse zu bewerten. Auf Grund aller oben genannten Punkte und noch weiterer, die in der Kürze nicht erläutert werden konnten, ist das vorgestellte Werk auf keinen Fall zu empfehlen.
An dieser Stelle wird die Werbung der HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH angezeigt.
H 21098Streifbandzeitung
Gebühr bezahlt
Herausgeber:Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld
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Redaktion:Reinhold Huget, Telefon: 0521 594-213, E-Mail: Reinhold.Huget@lka.ekvw.de
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Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1954 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar.
Die Kündigung des Jahresabonnements muss schriftlich an das Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich