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Ordnung des oikos-Instituts für Mission und Ökumene der Evangelischen Kirche von Westfalen
(Institutsordnung oikos-Institut – oikO)

Vom 27. Oktober 2022

(KABl 2022 I Nr. 86 S. 237)

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§ 1
Stellung

( 1 ) Das oikos-Institut für Mission und Ökumene (im Folgenden „oikos-Institut“) mit Sitz in Dortmund ist eine unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) im Sinne von Artikel 156 Kirchenordnung1# und der von der Kirchenleitung erlassenen Grundsätze für die Arbeit der landeskirchlichen Ämter, Dienste und Ausschüsse.
( 2 ) Das oikos-Institut tritt als „oikos-Institut für Mission und Ökumene der Evangelischen Kirche von Westfalen“ auf.
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§ 2
Auftrag

( 1 ) Das oikos-Institut arbeitet innerhalb der EKvW an den Themenbereichen Gemeinde- und Kirchenentwicklung, Entwicklungsdienst und weltweite Nachhaltigkeit, Mission und Kirchenpartnerschaften, Ökumene und interreligiöser Dialog. Es nimmt die Aufgaben der von Cansteinschen Bibelanstalt in Westfalen als unselbstständige Einrichtung der EKvW wahr.
( 2 ) Das oikos-Institut unterstützt und berät in diesen Themenbereichen die Kirchengemeinden und Kirchenkreise der EKvW sowie Initiativen und Einzelpersonen. Es engagiert sich im Dialog mit internationalen Partnern. Grundlage der Arbeit des oikos-Instituts ist das Missionsverständnis der EKvW.
( 3 ) Das oikos-Institut nimmt seine Aufgaben in sieben Handlungsfeldern wahr:
  1. Beraten und begleiten,
  2. Bibel entdecken,
  3. Zum Glauben einladen,
  4. Nachhaltige Entwicklung und Gerechtigkeit stärken,
  5. Ökumenisch lernen in vereinter Mission,
  6. Ökumene und Dialog,
  7. Unterstützung leisten durch Verwaltung und Organisation.
( 4 ) Die Aufgabenbereiche und Projekte der Handlungsfelder sind im Anhang aufgeführt.
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§ 3
Arbeitsweise

( 1 ) Das oikos-Institut arbeitet vornehmlich in Projektgruppen, um neue Impulse in den Regionen zu setzen und Anliegen der Kirchenkreise und Gemeinden sowie der Partner aus Ökumene und Zivilgesellschaft aufzunehmen und umzusetzen.
( 2 ) Zur Vernetzung der Arbeit mit den Kirchenkreisen, den Gemeinden und anderen Partnern aus Kirche und Gesellschaft in der Region wird eine Regionalstruktur aus vier Regionen geschaffen: Münsterland, Ostwestfalen, Südwestfalen und Ruhrgebiet. Alle Regionen werden durch ein möglichst divers aufgestelltes interprofessionelles Team von Referentinnen und Referenten begleitet. Den Regionen werden folgende Kirchenkreise zugeordnet:
  1. Region Münsterland: Kirchenkreise Tecklenburg, Steinfurt-Coesfeld-Borken, Münster, Hamm und Unna,
  2. Region Ostwestfalen: Kirchenkreise Lübbecke, Minden, Herford, Vlotho, Halle, Bielefeld, Gütersloh und Paderborn,
  3. Region Südwestfalen: Kirchenkreise Soest-Arnsberg, Iserlohn, Lüdenscheid-Plettenberg und Siegen-Wittgenstein,
  4. Region Ruhrgebiet: Kirchenkreise Dortmund, Hagen, Hattingen-Witten, Schwelm, Gladbeck-Bottrop-Dorsten, Recklinghausen, Bochum, Gelsenkirchen und Wattenscheid sowie Herne.
( 3 ) Für die Vernetzung in den Regionen soll mit diesen eine geeignete Struktur entwickelt werden. Diese kann in einer gesonderten Ordnung geregelt werden, die das Landeskirchenamt beschließt.
( 4 ) Zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisen nehmen die Referentinnen und Referenten die Funktion einer Kontaktperson für einen oder mehrere Kirchenkreise wahr.
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§ 4
Zusammenarbeit

( 1 ) In allen Handlungsfeldern arbeitet das oikos-Institut eng zusammen mit Gemeinden, Kirchen und Organisationen der Zivilgesellschaft. Das oikos-Institut vernetzt seine Arbeit lokal, regional und international.
( 2 ) Das oikos-Institut kooperiert mit den anderen Instituten, Ämtern und Einrichtungen der EKvW, den gemeinsamen Diensten der Kirchenkreise und Gestaltungsräume und den freien Werken gemäß Artikel 165 Kirchenordnung2#.
( 3 ) Das oikos-Institut arbeitet themenbezogen auf die einzelnen Handlungsfelder mit verschiedenen Einrichtungen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammen.
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§ 5
Institutsleitung

( 1 ) Das oikos-Institut wird von der Leiterin oder dem Leiter geleitet (Institutsleitung). Die Vertretung erfolgt durch eine ständige Stellvertretung.
( 2 ) Die Institutsleitung ist verantwortlich für die Durchführung der Aufgaben des oikos-Instituts im Rahmen dieser Ordnung und übt unbeschadet der Zuständigkeit des Landeskirchenamtes die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Sie ist zuständig für die Konzeptionsentwicklung, den Haushalt sowie die Geschäftsführung, Personalführung und Organisationsentwicklung des oikos-Instituts.
( 3 ) Die Institutsleitung verantwortet die Arbeit gegenüber Kirchenleitung und Landeskirchenamt der EKvW.
( 4 ) Die Institutsleitung vertritt unbeschadet der Zuständigkeiten von Kirchenleitung und Landeskirchenamt das oikos-Institut nach außen.
( 5 ) Die Institutsleitung ruft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig zu Dienstbesprechungen zusammen.
( 6 ) Weitere Einzelheiten können in einer Geschäftsordnung geregelt werden, die das Landeskirchenamt beschließt.
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§ 6
Qualitätssicherung

Das oikos-Institut hat im Rahmen einer Konzeption Grundsätze und Ziele seiner Arbeit formuliert. Es überprüft regelmäßig die Zielerreichung sowie die Zielgenauigkeit und Qualität seiner Angebote.
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§ 7
Inkrafttreten

( 1 ) Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
( 2 ) Die Ordnung des Instituts für Gemeindeentwicklung und missionarische Dienste der Evangelischen Kirche von Westfalen (Institutsordnung Gemeindeentwicklung und missionarische Dienste – igmO) vom 11. Oktober 2018 tritt gleichzeitig außer Kraft.
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Anhang Handlungsfelder

  1. Beraten und begleiten
    Dazu bietet das oikos-Institut kompetente Begleitung, insbesondere durch:
    1. Beratung von Gemeinden in ihrer Konzeptions- und Organisationsentwicklung (GBOE),
    2. Förderung des missionarischen Gemeindeaufbaus und Angebot der geistlichen Begleitung für Gemeinden,
    3. Fortbildung und Zurüstung für Presbyterinnen und Presbyter,
    4. Unterstützung von Menschen und Initiativen, frische Ausdrucksformen von Kirche zu entwickeln (z. B. FreshX),
    5. Förderung des Dialogs von Kirche, Kultur und Gesellschaft in Citykirchen(projekten) und im Bereich „Kirche und Tourismus“,
    6. Beratung in Fragen der Umnutzung und Umwidmung von Kirchen,
    7. Vermittlung von Kontakten zum Innovationsfonds der EKvW,
    8. Ermutigung und Stärkung von Beteiligten, in solchen Prozessen die besonderen Chancen ökumenischer, interkultureller und interreligiöser Zusammenarbeit zu entdecken und wahrzunehmen.
  2. Bibel entdecken
    Dies wird besonders deutlich durch:
    1. die bibelpädagogischen Angebote der Werkstatt Bibel,
    2. die Arbeit der von Cansteinschen Bibelanstalt in Westfalen,
    3. die Mitarbeit bei der Erstellung von Materialien für die ökumenische Bibelwoche,
    4. die Erstellung von Gottesdienstmaterialien zu bestimmten Themen, z. B. Kirche und Migration sowie weltweite Gerechtigkeit,
    5. die Mitarbeit an der ökumenischen Predigtreihe „nachhaltig predigen“.
  3. Zum Glauben einladen
    Dafür macht das oikos-Institut vielfältige Angebote, insbesondere:
    1. werden evangelisierendes Handeln und Veranstaltungen unterstützt,
    2. werden Fortbildungen angeboten für Hauskreise und Besuchsdienste,
    3. werden Angebote im neuen Themenfeld „Körper und Glaube“ gefördert,
    4. werden Taufkurse und Kurse zum Glauben angeboten und Angebote wie zum genussvollen Glauben entwickelt,
    5. werden die Erprobung von neuen Formaten wie „Gottesdienst erleben“ gefördert,
    6. wird sich das oikos-Institut in Kirchentage und deren spirituelle Angebote einbringen und dazu einladen,
    7. werden neue Projekte und Ideen entwickelt.
  4. Nachhaltige Entwicklung und Gerechtigkeit stärken
    Dies wird besonders deutlich durch den Einsatz des oikos-Instituts:
    1. in der Zusammenarbeit mit der Vereinten Evangelischen Mission und den in ihr verbundenen Kirchen,
    2. im globalen Lernen in der internationalen Solidarität und im Bereich der Advocacy- und Lobbyarbeit,
    3. für einen gerechten Welthandel, fairen Handel, ökofaire Beschaffung,
    4. in der Wahrnehmung der Aufgaben des Kirchlichen Entwicklungsdienstes und der regionalen Zuständigkeit für Brot für die Welt,
    5. für Frieden und Verständigung im Nahen und Mittleren Osten sowie im südlichen und zentralen Afrika,
    6. für und mit Jugendlichen, z. B. in Bildungsprojekten mit weltweiter Perspektive,
    7. in sozialdiakonischen Kooperationen mit mittel- und osteuropäischen Kirchen und der Aktion Hoffnung für Osteuropa,
    8. in ökumenischen und entwicklungspolitischen Netzwerken, z. B. oikocredit, erlassjahr.de, Kampagne für Saubere Kleidung und Brot für die Welt,
    9. in der ökumenischen Arbeit für Gerechtigkeit, z. B. in der Arbeitsgruppe Eine-Welt-Gruppen des Bistums Münsters und der EKvW,
    10. für Geschlechtergerechtigkeit im ökumenischen Kontext.
  5. Ökumenisch lernen in vereinter Mission
    Dazu wirkt das oikos-Institut besonders mit:
    1. bei der Bearbeitung theologischer Grundsatzfragen von Mission und Ökumene,
    2. in der Weggemeinschaft mit Kirchen in Afrika, Asien, Europa und Nord- und Südamerika, insbesondere in der VEM-Gemeinschaft,
    3. in den ökumenischen Partnerschaften der Kirchenkreise und Gemeinden,
    4. bei Formen ökumenischer Spiritualität,
    5. in der ökumenischen Frauenarbeit,
    6. in der Zusammenarbeit im internationalen Kirchenkonvent (IKK), um gemeinsam Kirche zu sein,
    7. in der Begegnung und Zusammenarbeit mit unseren Partnerkirchen in Europa und den USA sowie mit der Evangelischen Kirche am La Plata.
  6. Ökumene und Dialog
    Das oikos-Institut tut dies vornehmlich durch das Engagement:
    1. bei der Umsetzung der ökumenischen Selbstverpflichtungen zwischen den evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern in Nordrhein-Westfalen (NRW) auf allen Ebenen,
    2. im Gespräch und in Zusammenarbeit mit den katholischen Bistümern in NRW,
    3. in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK),
    4. in ökumenischen Netzwerken und Bünden,
    5. im internationalen Kirchenkonvent,
    6. im interreligiösen Dialog,
    7. im christlich-jüdischen Dialog,
    8. im christlich-islamischen Dialog,
    9. im Gespräch mit den orthodoxen und orientalischen Kirchen in NRW,
    10. bei der Beratung und Begleitung in Sekten- und Weltanschauungsfragen,
    11. bei Angeboten, die Orientierung in weltanschaulicher Vielfalt bieten,
    12. bei der Entwicklung neuer Formate für Kirche im digitalen Raum,
    13. für Diversität und Vielfalt in Kirche und Gemeinden,
    14. in der (selbst-)kritischen Reflektion des Zusammenhangs von Kirche und Rassismus.
  7. Unterstützung leisten durch Verwaltung und Organisation
    Dies tut das oikos-Institut insbesondere mit:
    1. der Organisation von landeskirchlichen Großveranstaltungen,
    2. der Übernahme von Stabstellenaufgaben für das Ökumenedezernat der EKvW,
    3. Weiterbildung für Presbyterien, Presbyteriumsleitungen, Küsterinnen und Küster, Theologiestudierende sowie Pfarrerinnen und Pfarrer, Pastoralkollegs und Studienreisen,
    4. Fortbildungs- und Unterstützungsangeboten für Gemeindegruppen, Eine-Welt-Gruppen sowie Engagierte in Kirche und Zivilgesellschaft,
    5. Arbeitshilfen und Publikationen für die Gemeindearbeit, die interessierte Öffentlichkeit und die weltweite Ökumene,
    6. der Unterstützung internationaler Gemeinden in Westfalen,
    7. einer qualifizierten Öffentlichkeitsarbeit,
    8. der Unterstützung einer kompetenten Verwaltung.

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