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Erläuterungen zur Verordnung für die Supervision in der Evangelischen Kirche von Westfalen
Dezernat 31
Stand: 01.12.2017
###Allgemeines – Rechtsänderung
Folgendes Dokument steht zur Verfügung:
Allgemeines – Supervisions-Reader
Die 3. Auflage des Supervisions-Readers stellt Informationen über Entwicklung, Inhalt, Aufbau, Ablauf, Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards der supervisorischen Arbeit zusammen. Bislang haben Angebot und Nachfrage von Supervision in der Kirche beständig zugenommen. Gerade in den Zeiten kontinuierlicher und nicht selten konflikthafter Strukturveränderungen ist die Supervision zu einem unverzichtbaren Instrument der Unterstützung für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Qualitätssicherung kirchlicher Arbeit geworden. Mit der bewährten Kooperation von Konvent und dem Fachbereich Supervision im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung verfügen die westfälische und die lippische Landeskirche über ein niedrigschwelliges, kostengünstiges und effektives Supervisionsangebot.
Das Ziel dieses Readers ist es, Überblick und Transparenz zu schaffen für unsere Kooperationspartner, insbesondere für diejenigen, die Supervision empfehlen, und für die, die Supervision in Anspruch nehmen oder sich dafür interessieren.
Darüber hinaus bietet der Konvent auch Supervision für Ehrenamtliche in bestimmten Funktionen und Aufgaben an, und er hat seine Qualitätsleitlinien überarbeitet.
Folgende Dokumente stehen zur Verfügung: