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Geltungszeitraum von: 01.03.2011

Geltungszeitraum bis: 31.03.2018

Beitrags- und Gebührenordnung der
Hochschule für Kirchenmusik Herford

Vom 1. Februar 2011

(KABl. 2011 S. 45, 2016 S. 99)

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Auf Grund von § 17 der Satzung der Hochschule für Kirchenmusik1# beschließt das Landeskirchenamt am 1. Februar 2011 folgende Ordnung:
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§ 1
Geltungsbereich

Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt für alle an der Hochschule für Kirchenmusik Herford angebotenen Studiengänge.
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§ 22#
Inhalt, Höhe und Fälligkeit

( 1 ) Die Immatrikulationsgebühr beträgt 50 € und wird spätestens mit der Immatrikulation fällig. Sie ist nur einmalig zu entrichten. Gaststudenten entrichten ebenfalls die Immatrikulationsgebühr.
( 2 ) Die Rückmeldegebühr beträgt 10 €. Sie wird bei Rückmeldung fällig.
( 3 ) Der Gaststudienbeitrag beträgt im zweiten Semester 300 €, ab dem dritten Semester erhöht er sich auf 500 €. Er wird mit der Rückmeldung als Gaststudent oder Gaststudentin fällig.
( 4 ) Gasthörer zahlen einen Semesterbeitrag in Höhe von 50 €.
( 5 ) Die Prüfungsgebühr beträgt 50 € und wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung fällig. Sofern die Abschlussprüfung wiederholt wird, ist die Prüfungsgebühr erneut fällig.
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§ 3
Semesterticket

Die Kosten des Semestertickets werden pro Semester auf alle Studierende – auch Gaststudenten – umgelegt.
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§ 4
Änderungen dieser Ordnung

Das Landeskirchenamt kann diese Gebührenordnung auf Vorschlag des Kuratoriums ändern.
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§ 53#
Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 1. März 2011 in Kraft.

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1 ↑ Nr. 445.
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2 ↑ § 2 Abs. 3 bis Abs. 5 neu nummeriert mit Berichtigung: Beitrags- und Gebührenordnung der Hochschule für Kirchenmusik Herford vom 31.03.2016.
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3 ↑ Redaktioneller Hinweis: Die Veröffentlichung im KABl. erfolgte am 28. Februar 2011