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Geltungszeitraum von: 01.01.2017

Geltungszeitraum bis: 31.12.2017

Beschluss der Landessynode
zur Verteilung der Kirchensteuern 2016 und 2017

Vom 17. November 2016

(KABl. 2016 S. 525)

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2016

Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 17. November 2016 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 Folgendes:
Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2016 465 Millionen Euro, wird das Mehraufkommen in Höhe von 3,0 Millionen Euro einer Rücklage für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zugeführt, in Höhe von 0,5 Millionen Euro zur Finanzierung von Projekten mit regionalem Bezug zur Evangelischen Kirche von Westfalen während des 37. Deutschen Evangelischen Kirchentags (DEKT) in Dortmund 2019 und in Höhe von 0,25 Millionen Euro zur Finanzierung von Sachkosten im Zusammenhang mit dem regionalen Personal der Evangelischen Kirche von Westfalen für den 37. DEKT in Dortmund 2019 verwendet werden.
Das übrige Mehraufkommen wird jeweils zu gleichen Teilen der Versorgungssicherungsrückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte und der Verteilung gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz1# zugeführt.
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2017

Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 17. November 2016 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG):
Gesamtsumme
485.000.000 €
Zuweisung EKD-Finanzausgleich
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 1 FAG
12.000.000 €
Zuführung Clearing-Rückstellung
gemäß § 2 Absatz 3 FAG
0 €
Verteilungssumme
473.000.000 €
1.
Zuweisung für den Allgemeinen
Haushalt der Landeskirche
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2
Buchstabe a FAG
42.570.000 €
2.
Zuweisung für gesamtkirchliche
Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2
Buchstabe b FAG
35.013.300 €
3.
Zuweisung für die Pfarrbesoldung
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2
Buchstabe c FAG
101.132.500 €
4.
Zuweisung an die Kirchenkreise
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2
Buchstabe d FAG
294.284.200 €
Betrag je Gemeindeglied
294.284.200 € : 2.312.068
= 127,281810 €
473.000.000 €

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1 ↑ Nr. 840.