.Beschluss der Landessynode
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Geltungszeitraum von: 01.01.2015
Geltungszeitraum bis: 31.12.2015
Beschluss der Landessynode
zur Verteilung der Kirchensteuern 2014 und 2015
Vom 20. November 2014
(KABl. 2014 S. 364)
2014
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 20. November 2014 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2014 Folgendes:
Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2014 440 Millionen Euro, wird das Mehraufkommen in Höhe von 25,0 Millionen Euro für die Versorgungssicherung verwendet.
3,0 Millionen Euro werden für die Durchführung des Deutschen Evangelischen Kirchentages auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen zurückgestellt.
2,0 Millionen Euro werden für eine zu erwartende Nachfinanzierung für den Fonds „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ sowie die Erweiterung des Fonds auf Einrichtungen der Behindertenhilfe zurückgestellt.
2015
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 20. November 2014 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG)2#:
Gesamtsumme | 455.000.000 € | |
11.900.000 € | ||
5.000.000 € | ||
Verteilungssumme | 438.100.000 € |
1. | Zuweisung für den Allgemeinen Haushalt der Landeskirche gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe a FAG | 39.429.000 € |
2. | Zuweisung für gesamtkirchliche Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe b FAG | 31.501.250 € |
3. | Zuweisung für die Pfarrbesoldung gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe c FAG | 94.526.600 € |
4. | Zuweisung an die Kirchenkreise gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe d FAG | 272.643.150 € |
Betrag je Gemeindeglied 272.643.150 € : 2.388.521 = 114,147269 € | ||
438.100.000 € |