.

Geltungszeitraum von: 01.11.2003

Geltungszeitraum bis: 30.06.2015

Richtlinien
für den Vorbereitungsdienst
der Vikarinnen und Vikare
der Evangelischen Kirche von Westfalen
(Vikariatsrichtlinien – VikRl)

Vom 22. Mai 2003

(KABl. 2003 S. 186)

Auf Grund von § 10 der Verordnung für den Vorbereitungsdienst der Vikarinnen und Vikare der Evangelischen Kirche von Westfalen (Ausbildungsverordnung – AusbVOVik) vom 22. Mai 20031# (KABl. 2003 S. 184) hat die Kirchenleitung zur Regelung von Einzelheiten der praktischen Ausbildung der Vikarinnen und Vikare folgende Richtlinien erlassen:
#
I.
Aufgaben und Ziele des Vorbereitungsdienstes
1.
Der Auftrag Jesu Christi an seine Gemeinde, das Evangelium in der Welt zu bezeugen, ist grundsätzlich allen Christinnen und Christen anvertraut. Er wird in den vielfältigen Gaben aufgenommen und umgesetzt, die der Heilige Geist seiner Gemeinde schenkt.
2.
Aufgabe und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Kandidatinnen und Kandidaten der Theologie auf die hauptberufliche Arbeit und das besondere Amt einer Pfarrerin oder eines Pfarrers in der Kirche vorzubereiten. Sie sollen befähigt und ermutigt werden, den Dienst an Wort und Sakrament in qualifizierter Weise wahrzunehmen und sich dabei den aktuellen Herausforderungen in Kirche und Gesellschaft zu stellen.
3.
Die Evangelische Kirche von Westfalen schafft im Rahmen ihrer Möglichkeiten die personellen und finanziellen Voraussetzungen für einen an diesem Ziel ausgerichteten Vorbereitungsdienst. Sie bietet den Vikarinnen und Vikaren während der Zeit des Vorbereitungsdienstes in personeller und fachlicher Hinsicht ein hohes Maß an Begleitung und Beratung an. Sie erwartet, dass dieses Angebot von allen an der Ausbildung Beteiligten in aktiver Mitarbeit wahrgenommen wird.
4.
Der Vorbereitungsdienst geschieht in unterschiedlichen Beziehungs- und Lernfeldern. Er dient der geistlichen, theologischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Orientierung sowie der Integration von Person und Berufsaufgabe der Vikarinnen und Vikare.
5.
Der Vorbereitungsdienst ermöglicht neben einer für alle verbindlichen Grundausbildung auch individuelle Schwerpunktsetzungen. Insgesamt wird von den Vikarinnen und Vikaren erwartet, dass sie ihren Ausbildungsprozess verantwortlich mitgestalten. Die Qualität der Ausbildung hängt auch davon ab, dass sie sich selbst mit ihrer Motivation und mit ihrem Engagement, mit ihren besonderen Interessen und Möglichkeiten aktiv in diesen Ausbildungsprozess einbringen.
II.
Struktur und Durchführung des Vorbereitungsdienstes
1.
Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst sind zwei unterschiedliche, aufeinander bezogene Lernebenen vorgesehen.
1.1
Hauptbezugspunkt des Vorbereitungsdienstes ist die Arbeit als Pfarrerin oder Pfarrer in einer Kirchengemeinde. In der Kirchengemeinde sowie in anderen über- bzw. außergemeindlichen Praxisfeldern geht es vorwiegend um Beobachtung und Wahrnehmung, um Planung, Erprobung, eigene Gestaltung sowie um Reflexion und Weiterentwicklung eigener Praxis.
1.2
In den Kurswochen der Seminare (Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung, Pädagogisches Institut, landeskirchliche Ämter und Werke sowie ggf. Einrichtungen anderer Träger) geht es vorwiegend um vertiefende Theoriebildung und praxisrelevante Übungen.
1.3
Im Interesse eines kontinuierlichen Theorie-Praxis-Bezuges werden zudem während des Vorbereitungsdienstes eine ausbildungsbezogene, berufsqualifizierende Gruppensupervision und themenorientierte Studientage durchgeführt.
2.
Der Vorbereitungsdienst ist durch verbindliche Phasen strukturiert. In der Abfolge dieser Phasen soll im Verlauf des Vorbereitungsdienstes die Mehrdimensionalität des Pfarrberufes erfahren werden.
Die Ausbildung beginnt mit einer Orientierungsphase. Die weiteren Phasen sind an folgenden Handlungsfeldern pastoraler Arbeit ausgerichtet: Pädagogik I (RU), Gottesdienst und Verkündigung, Seelsorge und Beratung, Pädagogik II (KU), Diakonie und Ökumene sowie Kybernetik. Der Vorbereitungsdienst endet mit einer Vertiefungs- und Integrationsphase.
3.
Ausbilderinnen und Ausbilder im Vorbereitungsdienst sind:
Gemeindementorinnen und Gemeindementoren sowie Mentorinnen und Mentoren in über- bzw. außergemeindlichen Praxisfeldern,
Dozentinnen und Dozenten in den Seminaren,
Supervisorinnen und Supervisoren,
Fachreferentinnen und Fachreferenten.
3.1
Die Ausbilderinnen und Ausbilder kommen regelmäßig zusammen, um Erfahrungen auszutauschen, aktuelle Fragen zu besprechen und Verabredungen zu treffen.
3.2
Die Ausbilderinnen und Ausbilder sind zur Fortbildung verpflichtet. Ausbildungsbezogene Fortbildung und Supervision sind anzustreben. Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung bietet regelmäßig besondere Fortbildungskurse für Gemeindementorinnen und –mentoren an.
III.
Übergreifende Aspekte des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst bezieht in allen Phasen und auf allen Lernebenen kontinuierlich folgende übergreifende Aspekte ein:
1.
Wissenschaftliche Theologie: Im Vorbereitungsdienst haben die Vikarinnen und Vikare die Aufgabe, ihre im Theologiestudium erworbenen Kenntnisse und Einsichten in der Auseinandersetzung mit dem kirchlichen und gesellschaftlichen Leben fruchtbar zu machen und zu erweitern. Dies geschieht in ständiger wissenschaftlich-theologischer Reflexion der anstehenden Herausforderungen und Probleme. Der lebendige Bezug zu Fragestellungen der Biblischen Theologie und der Systematischen Theologie ist dabei ebenso unverzichtbar wie die intensive Beschäftigung mit der Kirchen- und Dogmengeschichte (auch speziell der westfälischen Kirchengeschichte) und die gezielte Berücksichtigung der praktischtheologischen Literatur.
2.
Spiritualität: Der Vorbereitungsdienst gibt den Vikarinnen und Vikaren Gelegenheit, ihre Frömmigkeit und ihre geistliche Orientierung unter ständiger Reflexion anstehender theologischer Themen und Fragestellungen weiterzuentwickeln und entsprechend die Gestaltwerdung des Glaubens in Gemeinde und Kirche mitzutragen und kritisch zu begleiten. Er fördert die Möglichkeiten, im eigenen Vollzug, im gemeinsamen Gespräch und in unterschiedlicher Gestaltung persönlichen Glauben und authentische Formen gelebter Spiritualität zu entwickeln.
3.
Ökumene: Der Vorbereitungsdienst trägt dazu bei, dass die Vikarinnen und Vikare ihren eigenen Glauben und ihre Kirche im Horizont interkonfessioneller, interreligiöser und weltweiter Zusammenhänge verstehen. Dabei ist zu prüfen, wie die ökumenische Dimension in gemeindliches Handeln eingebracht und mit der örtlichen Situation verknüpft werden kann.
4.
G eschlechterdifferenz: Der Vorbereitungsdienst trägt dazu bei, dass die Vikarinnen und Vikare die geschichtlich-sozialen Hintergründe der Festlegung von Frauen- und Männerrollen reflektieren. Die Integration von Geschlechtsrolle und Berufsrolle ist eine Voraussetzung für eine gelingende pastorale Praxis. Daneben gilt es, die Geschlechterdifferenz in der Gemeindewirklichkeit und in der kirchlichen Realität so wahrzunehmen und zu thematisieren, dass produktive Überschreitungen der festgelegten Rollen in Gang kommen können.
5.
Kooperation und Kommunikation: Der Vorbereitungsdienst gibt den Vikarinnen und Vikaren die Möglichkeit, ihre Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation zu stärken und weiterzuentwickeln. Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten mit Gemeindegliedern sowie mit ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie untereinander zusammen. Es gilt, dieses Beziehungsgeflecht wahrzunehmen, sich der konstruktiven Zusammenarbeit zu öffnen und die Beziehungen entsprechend zu gestalten.
Diese übergreifenden Aspekte sollen den Lebens- und Lernprozess der Vikarinnen und Vikare während des Vorbereitungsdienstes durchgehend mitbestimmen. Sie sind deshalb von allen Ausbilderinnen und Ausbildern – ungeachtet der verschiedenen inhaltlichen Ausrichtung der einzelnen Phasen – hinreichend zur Geltung zu bringen.
IV.
Inhaltliche Schwerpunkte und zeitlicher Ablauf der einzelnen Phasen
1.
Orientierungsphase
Die Orientierungsphase ermöglicht den Vikarinnen und Vikaren einen persönlichen und sachgemäßen Einstieg in das Gemeindeleben. Die Menschen sollen kennen gelernt und ihr soziales Umfeld erkundet werden. Die Geschichte, die Lebensformen und die Frömmigkeitsgestalten der Kirche vor Ort sind wahrzunehmen, praxisleitende Vorstellungen für die kirchliche Arbeit sind zu erfragen und zu ermitteln. Dabei ist die Situation im Bereich der Schulen – auch im Blick auf die zweite Ausbildungsphase – mit einzubeziehen.
Die Orientierungsphase dauert insgesamt etwa 13 Wochen. Sie ist in zwei Abschnitte aufgeteilt, einen zu Beginn des Vikariates und einen weiteren kurzen nach dem Schulvikariat. In dieser Phase finden zur Vorbereitung und Auswertung entsprechende Kurse im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung statt.
2.
Ausbildungsphase „Pädagogik I“ (Schulpraktikum)
Diese Ausbildungsphase bezieht sich auf den Religionsunterricht in der Schule (RU). Sie wird vom Pädagogischen Institut vorbereitet und verantwortet. In dieser Phase sollen die Vikarinnen und Vikare ihre pädagogische Kompetenz erweitern, indem sie lernen, religiöse Themen aus christlicher Perspektive didaktisch reflektiert und schülerorientiert zu bearbeiten. Dabei sollen sie befähigt werden, das eigene Profil des RU in der Schule zu berücksichtigen und seine besonderen Chancen und Herausforderungen zu erkennen.
Diese Phase dauert einschließlich Schulpraktikum insgesamt etwa 15 Wochen. Sie dient auch dem Ziel, die Lehrbefähigung der Pfarrerinnen und Pfarrer an öffentlichen Schulen sicher zu stellen. Durch Hospitation, eigene pädagogische Praxis und Teilnahme am Schulleben machen sich die Vikarinnen und Vikare mit dem Lernort Schule vertraut. Dabei werden sie von religionspädagogisch erfahrenen Mentorinnen und Mentoren begleitet. Die Arbeit in der Pädagogikphase I wird durch Kurswochen und Studientage des Pädagogischen Instituts qualifiziert und vertieft.
3.
Ausbildungsphase „Gottesdienst und Verkündigung“
In dieser Ausbildungsphase erhalten die Vikarinnen und Vikare Gelegenheit, ihre bisherige gottesdienstliche Praxis zu reflektieren, sie in liturgischer und homiletischer Hinsicht zu vertiefen und weiterzuentwickeln sowie die Mitbeteiligung der Gemeinde an der Gestaltung des gottesdienstlichen Lebens zu fördern.
Die Phase „Gottesdienst und Verkündigung“ dauert etwa 21 Wochen. Der primäre Erfahrungshorizont ist die Kirchengemeinde. Die Phase enthält mehrere Kurswochen im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung (theologische Grundfragen von Gottesdienst und Verkündigung, liturgische Präsenz, Amtshandlungen).
4.
Ausbildungsphase „Seelsorge und Beratung“
In dieser Phase lernen die Vikarinnen und Vikare, das eigene Verhalten in kommunikativen Beziehungen besser wahrzunehmen (Selbsterfahrung) und anderen Menschen zu einem tieferen Verständnis ihrer Situation zu verhelfen (Fremdverstehen). Der Blick für die seelsorglichen Möglichkeiten und die kommunikativen Strukturen in Gemeinde und Gesellschaft soll geschärft und die Fähigkeit entwickelt werden, den christlichen Glauben so zur Sprache zu bringen, dass er für die Menschen Lebensrelevanz erhält (religiöse Sprachfähigkeit).
Die Phase „Seelsorge und Beratung“ dauert etwa 12 Wochen. Primärer Erfahrungshorizont ist die Vikariatsgemeinde. In dieser Phase werden zwei Kurswochen durchgeführt, sowie ein dreiwöchiges Seelsorgepraktikum (Institutionspraktikum), dass vom Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung begleitet wird.
5.
Ausbildungsphase „Pädagogik II“ (Kirchlicher Unterricht)
In dieser Phase steht das pädagogische Handeln im Kirchlichen Unterricht im Mittelpunkt. Die Vikarinnen und Vikare erhalten Gelegenheit, ihre bisherige Praxis zu reflektieren und die besonderen Chancen und Herausforderungen des Kirchlichen Unterrichts zu erkennen. Dabei sollen sie lernen, die christliche Überlieferung mit der Lebenswelt der Konfirmandinnen und Konfirmanden in Verbindung zu bringen. Unterschiedliche Durchführungsformen des Kirchlichen Unterrichts (Einzelstunden/Blockstunden/Freizeiten) sind in diesem Zusammenhang in den Blick zu nehmen.
Hospitation und praktische Übungen im Kirchlichen Unterricht sind im Verlauf der Ausbildung miteinander zu verschränken. Das Pädagogische Institut führt zwei Kurswochen sowie Studientage zum Kirchlichen Unterricht durch.
6.
Ausbildungsphase „Diakonie und Ökumene“
In dieser Phase geht es schwerpunktmäßig um zwei besondere Aspekte des kirchlichen Handelns in der Welt. Zum einen wird den Vikarinnen und Vikaren vermittelt, dass und auf welche Weise Diakonie ein Lebens- und Wesensmerkmal der Kirche ist. Es soll deutlich werden, dass sich die Rahmenbedingungen des Sozialstaates ohne Institutionalisierung und Professionalisierung nicht erfüllen lassen und inwiefern die christliche Gemeinde für aktuelle Herausforderungen an ihr helfendes Handeln offen bleiben muss.
Zum anderen soll den Vikarinnen und Vikaren in dieser Phase deutlich werden, dass alles kirchliche Handeln im Horizont der Ökumene (vor Ort und weltweit) zu sehen ist. Hauptbezugsfelder des Lernprozesses in dieser Phase sind einerseits die diakonische Arbeit in der Kirchengemeinde, die diakonischen Einrichtungen des Kirchenkreises und die diakonischen Einrichtungen auf landeskirchlicher Ebene und andererseits die ökumenische Ausrichtung kirchlicher Arbeit und die Dimension ökumenischer Diakonie.
Die Phase „Diakonie und Ökumene“ dauert insgesamt 8 Wochen. Sie enthält zwei Kurswochen, mehrere Studientage und möglichst eine ökumenische Studienfahrt.
7.
Ausbildungsphase “Kybernetik”
Auch diese Phase hat zwei inhaltliche Schwerpunkte. Zum einen geht es um konzeptionelle, didaktische und methodische Fragen der Gemeindearbeit (Gemeindeaufbau und Gemeindepädagogik), zum anderen um Fragen der Planung und der Organisation (Leitungshandeln, Kirchenrecht, kirchliche Verwaltung). In beiden Hinsichten hat die Notwendigkeit zielgerichteter Kommunikation und Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen sowie anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen besonderen Stellenwert.
Die Ausbildungsphase „Kybernetik“ dauert etwa 11 Wochen. Der wesentliche Erfahrungshorizont ist die Kirchengemeinde. Während dieser Phase finden im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung verschiedene Kurswochen und Studientage statt (Gemeindeaufbau/Gemeindepädagogik/Organisation, Planung, Leitungshandeln/Kirchenrecht und kirchliche Verwaltung/Westfälische Kirchengeschichte).
8.
Vertiefungs- und Integrationsphase
Die Vertiefungs- und Integrationsphase soll das Bindeglied zwischen Vorbereitungsdienst und selbstverantworteter Berufstätigkeit in der Kirche sein. Deshalb erhalten die Vikarinnen und Vikare in der Regel Gelegenheit, in ihrer Vikariatsgemeinde die maßgeblichen Tätigkeiten des Pfarrberufs eigenverantwortlich zu übernehmen, um sich auf diese Weise in die vielfältigen Anforderungen ihres künftigen Berufs einzuarbeiten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Vertiefungs- und Integrationsphase zusätzliche inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, z. B. in speziellen Ausbildungsbereichen besondere Kompetenzen zu erwerben, in Ämtern und Einrichtungen kirchlicher und nichtkirchlicher Träger ein Sondervikariat durchzuführen, ein Auslandsvikariat oder ein Hochschulvikariat zu absolvieren. Solche besonderen Schwerpunktsetzungen sind rechtzeitig zu beantragen und mit dem Ausbildungsdezernat abzusprechen.
Die Vertiefungs- und Integrationsphase dauert insgesamt sechs Monate. Während dieser Zeit sollen die Vikarinnen und Vikare ihre Erfahrungen nach Möglichkeit im Rahmen von Studientagen austauschen.
Gegen Ende der Vertiefungs- und Integrationsphase und zugleich gegen Ende des gesamten Vorbereitungsdienstes findet der mündliche Teil der Zweiten Theologischen Prüfung und das Einstellungsgespräch bzgl. der Übernahme in den Probedienst der Evangelischen Kirche von Westfalen statt.
V.
Übergangs- und Schlussbestimmungen
1.
Diese Richtlinien treten am 1. November 2003 in Kraft.
2.
Für die Ausbildung der Vikarinnen und Vikare, die vor dem 1. November 2003 in den Vorbereitungsdienst aufgenommen wurden, gelten weiterhin die Richtlinien für den Vorbereitungsdienst der Vikarinnen und Vikare der Evangelischen Kirche von Westfalen (Vikariatsrichtlinien – VikRl) vom 25. Juni 1998 (KABl. S. 123).

#
1 ↑ Nr. 528.1