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Arbeitsrechtsregelung über die weitere Anwendung
der AVR Diakonie Deutschland
nach der Übergangsbestimmung
des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes –
Lebensräume gestalten gGmbH, Münster

Vom 18. März 2015

(KABl. 2015 S. 91)

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§ 1
Anwendung der AVR Diakonie Deutschland

Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe bestimmt, dass die Lebensräume gestalten gGmbH, Münster als Mitglied des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen, die von der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen anwendet.
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 18. März 2015 in Kraft.