.

Geltungszeitraum von: 20.12.2002

Geltungszeitraum bis: 31.01.2010

Kirchenrechtliche Vereinbarung
zwischen
der Kirchengemeinde Raumland - vertreten durch das Presbyterium -
und
der Kirchengemeinde Weidenhausen - vertreten durch das Presbyterium -

####

§ 1

Aufgrund der Gemeindegliederzahlen im Bezirk II des Kirchenkreises Wittgenstein muss die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Weidenhausen auf 50 % des bisherigen Stellenumfangs reduziert werden. Unter Berücksichtigung dieser Situation hat das Presbyterium der Kirchengemeinde Raumland beschlossen, dem Pfarrstelleninhaber der Kirchengemeinde Weidenhausen den 25%igen Anteil einer mit 100 % bewerteten Stelle in Raumland zur Verfügung zu stellen.
#

§ 2

Die Kirchengemeinde Raumland gibt einen Anteil mit ca. 500 Gemeindegliedern (von ingesamt 2000) zur seelsorgerlichen Versorgung an den Pfarrstelleninhaber der Kirchengemeinde Weidenhausen ab. Es handelt sich hierbei um den Seelsorgebezirk Hemschlar und Rinthe, der künftig in allen Belangen durch den Pfarrstelleninhaber in Weidenhausen versorgt werden soll.
#

§ 3

Einmal im Monat hat der Pfarrstelleninhaber in Weidenhausen Gottesdienst in Raumland und Dotzlar zu halten, währenddessen der Pfarrstelleninhaber des Pfarrbezirks Raumland I Gottesdienst in Hemschlar und Rinthe abhält.
#

§ 4

Der Konfirmanden- und Katechumenenunterricht wird in seiner Gesamtheit vom Pfarrstelleninhaber der Kirchengemeinde Raumland (Pfarrbezirk I) wahrgenommen.
#

§ 5

Zur Abstimmung sind regelmäßige Dienstbesprechungen der Pfarrstelleninhaber der Pfarrbezirke Raumland I und II sowie Weidenhausen durchzuführen.
#

§ 6

Diese Vereinbarung gilt für den Zeitraum, in dem der derzeitige Pfarrstelleninhaber in Weidenhausen diese Stelle wahrnimmt. Bei einem Pfarrstellenwechsel erlischt die Vereinbarung automatisch; neue Verhandlungen sind zu führen.
#

§ 72#

Diese Vereinbarung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Landeskirchenamt in Kraft.

#
1 ↑ Die Inhaltsübersicht ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
#
2 ↑ Redaktioneller Hinweis: Die Genehmigung erfolgte am 19. Dezember 2002.