.Kirchenrechtliche Vereinbarung
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Geltungszeitraum von: 20.12.2002
Geltungszeitraum bis: 31.01.2010
Kirchenrechtliche Vereinbarung
zwischen
der Kirchengemeinde Raumland - vertreten durch das Presbyterium -
und
der Kirchengemeinde Weidenhausen - vertreten durch das Presbyterium -
####§ 1
1 Aufgrund der Gemeindegliederzahlen im Bezirk II des Kirchenkreises Wittgenstein muss die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Weidenhausen auf 50 % des bisherigen Stellenumfangs reduziert werden. 2 Unter Berücksichtigung dieser Situation hat das Presbyterium der Kirchengemeinde Raumland beschlossen, dem Pfarrstelleninhaber der Kirchengemeinde Weidenhausen den 25%igen Anteil einer mit 100 % bewerteten Stelle in Raumland zur Verfügung zu stellen.
#§ 2
1 Die Kirchengemeinde Raumland gibt einen Anteil mit ca. 500 Gemeindegliedern (von ingesamt 2000) zur seelsorgerlichen Versorgung an den Pfarrstelleninhaber der Kirchengemeinde Weidenhausen ab. 2 Es handelt sich hierbei um den Seelsorgebezirk Hemschlar und Rinthe, der künftig in allen Belangen durch den Pfarrstelleninhaber in Weidenhausen versorgt werden soll.
#§ 3
Einmal im Monat hat der Pfarrstelleninhaber in Weidenhausen Gottesdienst in Raumland und Dotzlar zu halten, währenddessen der Pfarrstelleninhaber des Pfarrbezirks Raumland I Gottesdienst in Hemschlar und Rinthe abhält.
#§ 4
Der Konfirmanden- und Katechumenenunterricht wird in seiner Gesamtheit vom Pfarrstelleninhaber der Kirchengemeinde Raumland (Pfarrbezirk I) wahrgenommen.
#§ 5
Zur Abstimmung sind regelmäßige Dienstbesprechungen der Pfarrstelleninhaber der Pfarrbezirke Raumland I und II sowie Weidenhausen durchzuführen.
#§ 6
1 Diese Vereinbarung gilt für den Zeitraum, in dem der derzeitige Pfarrstelleninhaber in Weidenhausen diese Stelle wahrnimmt. 2 Bei einem Pfarrstellenwechsel erlischt die Vereinbarung automatisch; neue Verhandlungen sind zu führen.
#§ 72#
Diese Vereinbarung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Landeskirchenamt in Kraft.