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Geltungszeitraum von: 01.07.2023

Geltungszeitraum bis: 31.12.2023

Erläuterungen zu Artikel 128 Kirchenordnung

Leitungsfeld 9 Recht und Organisation (Dr. Conring/Niebuhr/Huget)

Stand: 01.01.2021

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Allgemeines

Die Bestimmung wurde bisher nur durch das 67. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 19. November 2020 (KABl. 2020 I Nr. 92 S. 236) geändert. Die Änderung betrifft den Tagungsrhythmus der Landessynode (Absatz 1).
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Absatz 1

Die Landessynode hatte am 19. November 2020 das 67. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen (KABl. 2020 I Nr. 92 S. 236) beschlossen. Mit der Änderung des Tagungsrhythmus der Landessynode wird die Option eröffnet, dass ab dem Jahr 2021 jeweils zweimal pro Jahr eine ordentliche Sitzung der Landessynode durchgeführt werden kann. Im Jahr 2021 findet die Landessynode vom 30. Mai bis 2. Juni sowie vom 12. bis 13. November statt, im Jahr 2022 vom 12. bis 15. Juni und vom 18. bis 19. November. Hierfür war eine Anpassung der Kirchenordnung (KO) erforderlich, die im Absatz 1 bislang eine einmalige Tagung pro Jahr vorsah. Eine Festschreibung auf zwei Termine pro Jahr soll jedoch nicht erfolgen, da das Verfahren zunächst erprobt wird und ein flexibler Gestaltungsumfang geschaffen werden soll. Ebenso bedarf die Geschäftsordnung für die Landessynode (GOLS) der entsprechenden Änderung (§ 4 GOLS).
Insgesamt wird durch diesen Änderungsprozess auch eine Überarbeitung des landeskirchlichen Planungsverfahrens angestoßen. Ein mit den Kirchenkreisen abgestimmter, mehrjähriger Planungshorizont erscheint sinnvoll, damit Stellungnahmeverfahren und andere Beteiligungsformate mit den jeweiligen Terminen von Leitungsorganen und Ausschüssen in Einklang stehen.
Folgendes Dokument steht zur Verfügung:
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Allgemeine Erläuterungen zur Kirchenordnung – Dokumentenübersicht – Gesetzgebungsverfahren

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