.

Geltungszeitraum von: 01.07.2022

Geltungszeitraum bis: 30.06.2023

Erläuterungen zu Artikel 209 Kirchenordnung

Leitungsfeld 2 Kirchliches Leben (Dr. von Bülow) und Leitungsfeld 9 Recht und Organisation (Dr. Conring/Niebuhr/Huget)

Stand: 01.01.2020

###

Allgemeines

Diese Verfassungsbestimmung ist durch die Landessynode 2019 geändert worden. Die Dokumente zu den einzelnen Änderungen der Kirchenordnung (Materialien zu den Stellungnahmeverfahren, Vorlagen für die Landessynode – die neuesten am Anfang der Liste) stehen unter den allgemeinen Erläuterungen zur Kirchenordnung zur Verfügung. Die Materialien, Beschlüsse und Protokolle der Landessynode zu den Änderungen der Kirchenordnung finden Sie, geordnet unter dem jeweiligen Jahrgang (ab 2003), unter „Erläuterungen/Liste der erläuternder Dokumente“.
Zu der Änderung des Artikels stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
  1. Stellungnahmeverfahren Ehe und Trauung – 64. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung und Zweites Kirchengesetz zur Änderung der Trauordnung – (Beratung durch die Landessynode 2019) – mit weiteren Materialien (Buchstaben b - e)
    1. Die Bibel lesen und Familien begegnen – Evangelisch die Schrift verstehen und auslegen – ein Beitrag des Ständigen Theologischen Ausschusses der Evangelischen Kirche von Westfalen zur Hauptvorlage „Familien heute. Impulse zu Fragen der Familie“ – 2013
    2. Familie als Institution – Ständiger Theologischer Ausschuss, Landessynode 2016
##

Allgemeine Erläuterungen zur Kirchenordnung – Dokumentenübersicht – Gesetzgebungsverfahren

Die allgemeinen Erläuterungen finden Sie hier oder bei dem aufgerufenen Dokument auf der Webseite bei den Icons unter „E“.
#